gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskostenabrechnung zu spät

Hallo,

am 31.03.200[b:b0b72]6[/b:b0b72] bin ich (innerhalb der gleichen Wohngsgenossenschaft) in Dresden umgezogen und wohne nun seit 01.04.2006 in meiner jetzigen Wohnung.

Heute wurde mir die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [b:b0b72]01.10.2005 - 30.09.2006[/b:b0b72] zugestellt und ich muss noch 121 EUR für die alte Wohnung nachzahlen.
In der Abrechnung steht folgendes (Zitat aus dem Schreiben):

[color=blue:b0b72][b:b0b72]Abrechnungszeitraum[/b:b0b72]
Gesamt: 01.10.2005 - 30.09.2006 = 365 Tage
Ihr Abrechnungszeitraum: 01.10.2005 - 31.03.2006 = 182 Tage[/color:b0b72]

So weit ich weiß, ist mir diese Abrechnung eigentlich bis spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Mein Abrechnungszeitraum lief bis 31.03.2006. Jetzt haben wir bereits den 20.06.2007... das sind schon mehr als 12 Monate.

Muss ich die Nachzahlung wirklich leisten oder ist sie schon verjährt?

Viele Grüße!

Antworten

antwort von Der_Mario am
Wie Du selbst schreibst, läuft Dein Abrechnungszeitraum vom [b:77990]01.10.2005 - 30.09.2006[/b:77990]. Der Abrechnungszeitraum endet [i:77990]nicht[/i:77990] mit dem Ende der Mietzeit, sondern mit Ende des Abrechnungsjahres, in Deinem Fall also 30.09.2006.
Also musst Du zahlen.

antwort von Berni911 am
Da haben wohl mehr das Problem mit dem richtigen Lesen. :D :D :D :D

antwort von DD-SilverT am
[quote="Berni911":66916]Da haben wohl mehr das Problem mit dem richtigen Lesen. :D :D :D :D[/quote:66916]

Im Schreiben steht ja auch eindeutig "[b:66916]Ihr[/b:66916] Abrechnungszeitraum"... und dieser liegt nunmal schon über 12 Monate zurück.
Ich werde mich hierzu nochmals an anderer Stelle genauer belesen, da in diesem Forum ja anscheind nicht sonderlich viel Wert auf sachliche Antwort gelegt wird.

antwort von Berni911 am
Erstmal nachdenken, aber mit den Mietern hat mal halt so seine Mühe!

Mario hat die richtige Antwort gegeben, wenn du ihm das nicht glaubst, lass es dir nochmals von einem Richter sagen, obwohl ich kaum glaube, das die Klage zugelassen wird, den eindeutiger gehts kaum noch, oder sollte im Gesetz noch dein Name mit drinne stehen. :lol: :lol: :lol: :lol:

antwort von Der_Mario am
Der Abrechnungszeitraum läuft bei Dir doch ganz offensichtlich vom 01.10. bis 30.09. des Folgejahres, das geht ja eindeutig aus Deinen Angaben hervor. Nur das ist für die Verjährung relevant, und nicht wann Du jetzt genau ausgezogen bist.

Wenn das jetzt nicht sachlich war, dann weiß ich es auch nicht. :wink:

antwort von DD-SilverT am
Berni, ich weiß nicht, was dieser ins Lächerliche gezogene Ton soll. Hab ich dir etwas getan? Nein, sicher nicht.
Ich habe eine Frage gestellt, bei der ich mir mit der Antwort nicht sicher bin und wenn dann von dir eine Antwort kommt, die mich persönlich angreift und mich als dumm hinstellt, frage ich mich, warum in diesem Forum überhaupt noch Fragen gestellt werden dürfen... denn anscheind sind ja dann alle Fragensteller unwissend und dumm.

Mario, dir danke ich natürlich für deine Antworten :).

antwort von Berni911 am
Neeeee, das verstehst du völlig falsch !!!!

Es geht nicht darum, dass ich dich für dumm halte, es geht darum, dass du uns für so dumm hälst, dass wir nicht erkennen, dass du dich um die von dir verursachten Kosten drücken willst. Ich weiss nicht was eine Person dazu treibt? Die würde ich nicht als dumm sondern als.... ach lassen wirs.

Ciao

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