hat diese Frage am gestellt
cristina
Ich habe jetzt im Vertrag geschaut und steht:
"Die Kaution dient nach Auszug des Mieters zur Renovation bzw. zur Abgeltung von Schäden."
Für die Reparaturen hat er sich schon aus der Kaution "bedient", heisst es wir haben schon das Geld verloren?
Der_Mario
Wenn er bei der Wohnungsübergabe im Protokoll bestätigt hat, dass keine Schäden erkennbar sind, kann er nur dann Reparaturkosten von Euch verlangen, wenn es sich um sogenannte "versteckte Mängel" handelt.
Um was für Reparaturen handelt es sich denn?
Verlange von Deinem Vermieter die Rückzahlung der Kaution. Die Rechtsprechung billigt dem Vermieter im allgemeinen etwa sechs Monate zur Prüfung möglicher Ansprüche zu. Aber selbstverständlich darf er nur berechtigte[/i:32b54] Forderungen von der Kaution abziehen.
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