gefragt von administrator am 30.11.1999

Gesetzliche Regelung, Renovierung - Auszug ohne Mietvertrag

Hallo,

nachdem wir nun festgestell haben, das unser Mietvertrag beendet ist (siehe Beitrag [url:fc1bd]http://www.mietrecht-forum.com/topic,3774,-kuendigungsfrist-bei-einem-abgelaufenen-zeitmietvertrag.html[/url:fc1bd]
stellt sich uns die Frage, wie es denn mit den gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Renovierung aussieht? Wir haben z.B. das Bad vertäfelt. Muss das nun Raus? Muss selbst verlegtes Laminat raus? usw.

ToniMarroni

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,


renovieren ist grundsätzlich Angelegenheit des VM, wenn im Mietvertrag nichts anderse vereinbart ist.


o.c.

antwort von ToniMarroni am
[quote="Oliver Curd":ea7ea]Hallo,


renovieren ist grundsätzlich Angelegenheit des VM, wenn im Mietvertrag nichts anderse vereinbart ist.


o.c.[/quote:ea7ea]

Danke für die Antwort,
aber gibt es nicht das Ding mit den soll Renovierungszeiten (Bad, Küche usw. alle 3 Jahre) sofern dies erforderlich ist?

ToniMarroni

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

wie gesagt nur wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.


o.c

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