gefragt von administrator am 30.11.1999

Untervermietung autom.gestattet bei Hinweis in Whg-Bewerbung

Hallo,

es wurde sich auf eine Wohnung beworben, und bei der Bewerbung wurde explizit angegeben, dass untervermietet werden soll. In den Mietvertrag wurde dies jedoch nicht übernommen, sondern wie üblich "nicht gestattet" bzw. "Vermieter muss zustimmen" geschrieben.

Könnte man sich auf die Bewerbung beziehen und ohne nochmal die Zustimmung einzuholen untervermieten?

Vielen Dank

Ratsuchender

Antworten

antwort von Der_Mario am
Hallo.

Klauseln im Mietvertrag, die die Untervermietung ausschließen, sind unwirksam.
Verlange von Deinem Vermieter schriftlich die Zustimmung zur Untervermietung, und setze ihm für die Zustimmung eine Frist. Gib auch einen nachvollziehbaren Grund an, warum Du untervermieten willst, und am besten auch an wen.
Ohne wichtigen Grund darf der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern.

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