hat diese Frage am gestellt
FischkoppStuttgart
1. Kein Mietvertrag = Gesetztliche Richtlinien! 3 Monate Kündigungsfrist ist leider ok
2. Sie sind lt Vertrag Nutzer der Wohnung! Der V;M hat kein Recht die Wohnung zu betreten. Nur in absprache mit Ihnen. Unterbinden sie das einfach!
3. Sollte sich der VM wehren, beharren sie auf die 3 Monate! IHRE WOHNUNG!
4. Angebot an den VM. Er will die Wohnung. Sie eine Kündigung. Aufhebungsvertrag!
5. Er nutzt sie aus. jetzt setzen sie ihm die Pistole auf die Braust!
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