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Susanne
Wenn Dein Vermieter meint, die Kaution behalten zu wollen, bleibt Dir nichts anderes übrig als auf die Auszahlung zu klagen.
Hast Du eine schriftliche Kautionsabrechung? Denn über die Reinigungskosten kann er ja nur per Beleg abrechnen!
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1) Das Problem hier: Sauber und rein sind rein subjektive Eindrücke, in vielen Mietverträgen für z.B. möbiliertes Wohnen ist eine Pauschale für eine Endreinigung vereinbart, besonders auch bei Verträgen zum vorüberhenden Gebrauch (wenige Wochen oder Monate). Ohne diese Vereinbarung muss der Vermieter das Nachweis erbringen, dass ein Mangel bestanden hat!
2.) Stimmt- in der gemieteten Wohnung hat der Mieter das Hausrecht. Wenn er dem Eigentum anderer, hier des Vermieters, durch sein Verhalten keinen Schaden zufügt. Du kannst z.B. im Winter so lange Heizung sparen, wie Du willst, die Rohre dürfen nur nicht einfrieren. Du dürftest auch viel Heizen, ohne zu lüften, wenn Du Mief liebst, es darf nur nicht schimmeln.
Schäden, die dann durch das Verhalten des Mieters entstehen gehen natürlich auch zu seinen Lasten.
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