gefragt von administrator am 30.11.1999

Kaution Rückzahlung

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem ehemaligen Vermieter. Er möchte mir meine gezahlte Kaution in Höhe von 600€ nicht zurückzahlen. Nach seiner Meinung habe ich die Wohnung nach meinem Auszug absolut verdreckt und verschimmelt zurückgelassen. Da er komischerweise an meinem Auszugstag keine Zeit hatte die Wohnung abzunehmen habe ich meine recht ordentliche Aufräumarbeit fotografisch festgehalten um wenigstens einen kleinen Beweis in der Hand zu haben. Soviel zur Vorgeschichte. Als "Lehre" soll ich nun auf meine Kaution verzichten (hat die Wohnung von einer Reinigungskraft grundreinigen lassen und rechnet mir Schäden an). Des weiteren hat mein Vermieter meines Wissens nach die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt sondern direkt ausgegeben.

Da im Mietvertrag, den ich nicht vorliegen habe - bin unterwegs, glaube ich niedergeschrieben steht das er die Kaution bei Schaden einbehalten kann (Schäden von mir wären eine Glühbirne und ein angebrannter Topf), würde mich interessieren ob er den Schaden abziehen muss oder wirklich die gesamte Kaution einbehalten kann.
Meine Frage ist nun, gibt es eine gesetzliche Regelung die quasi über einem Mietvertrag steht.

Zudem habe ich noch zwei kurze weitere Fragen zu Mietrecht:
1) Sofern eine Reinigungskraft nicht im Mietvertrag deklariert wurde bzw. eine Reinigungskraft nötig ist wenn die gesamte Wohnung zur Unkenntlichkeit verschmutzt ist, muss der Vermieter dann die Kosten selbst tragen?

2)Ich habe gehört das, sofern man niemanden belästigt und nichts zerstört, in seinem Zimmer/Wohnung tun und lassen kann was man möchte. D.h.: ich könnte rein theoretisch eine Mülltonne mitten in mein Zimmer stellen ohne eine Konsequenz zu befürchten. Stimmt das?

Ich danke im vorraus für die Antworten

Liebe Grüße

Rick
Stichwörter: kaution + rückzahlung

Antworten

antwort von Susanne am
Wenn Dein Vermieter meint, die Kaution behalten zu wollen, bleibt Dir nichts anderes übrig als auf die Auszahlung zu klagen.
Hast Du eine schriftliche Kautionsabrechung? Denn über die Reinigungskosten kann er ja nur per Beleg abrechnen!
ERst mal Mahnbescheid bei http://www.mahnbescheid-online.de anfordern.

1) Das Problem hier: Sauber und rein sind rein subjektive Eindrücke, in vielen Mietverträgen für z.B. möbiliertes Wohnen ist eine Pauschale für eine Endreinigung vereinbart, besonders auch bei Verträgen zum vorüberhenden Gebrauch (wenige Wochen oder Monate). Ohne diese Vereinbarung muss der Vermieter das Nachweis erbringen, dass ein Mangel bestanden hat!

2.) Stimmt- in der gemieteten Wohnung hat der Mieter das Hausrecht. Wenn er dem Eigentum anderer, hier des Vermieters, durch sein Verhalten keinen Schaden zufügt. Du kannst z.B. im Winter so lange Heizung sparen, wie Du willst, die Rohre dürfen nur nicht einfrieren. Du dürftest auch viel Heizen, ohne zu lüften, wenn Du Mief liebst, es darf nur nicht schimmeln.
Schäden, die dann durch das Verhalten des Mieters entstehen gehen natürlich auch zu seinen Lasten.

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