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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe das ich hier richtig bin...

Einer Freundin von mir wurde gestern die Mietvertragskündigung vorgelegt in der steht, das Sie innerhalb von 14 Tagen aus der Wohnung ausziehen soll.

Ist das so rechtens? Ich kann nicht glauben das 14 Tage in Ordnung sind.

Ich hoffe Ihr könnt mir da schnell weiterhelfen.
Stichwörter: wochen + kündigungsfrist

5 Kommentare zu „Kündigungsfrist 2 Wochen?”

Der_Mario Experte!

Wenn es sich um eine normale Kündigung handelt, gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Oder handelt es sich dabei evtl um eine außerordentliche bzw fristlose Kündigung?

pwSol

Danke für die schnelle Antowort...

Sowie ich das mitbekommen habe ist es eine ganz normale Wohnraumkündigung.
Aber selbst wenn die Kündigung fristlos wäre, sind zwei Wochen dann nicht dennoch zu kurz? Waren das dabei nicht auch so vier Wochen?

Desweiteren sind fristlose Kündigungen ja auch nur bei einem heftigen Verstoß gegen den Mietvertrag / Hausordnung usw möglich und das liegt da nicht vor.

Der_Mario Experte!

Aber selbst wenn die Kündigung fristlos wäre, sind zwei Wochen dann nicht dennoch zu kurz? Waren das dabei nicht auch so vier Wochen?[/quote:9fa47]
Ist mir nicht bekannt. Aber was meinst Du wohl, was &quot;fristlos&quot; heißt. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Desweiteren sind fristlose Kündigungen ja auch nur bei einem heftigen Verstoß gegen den Mietvertrag / Hausordnung usw möglich und das liegt da nicht vor.[/quote:9fa47]
Stimmt. Also gilt die 3-monatige Kündigungsfrist! Gab es irgendeine Begründung in dem Kündigungsschreiben? Denn der Vermieter muss [/i:9fa47]seine Kündigung begründen. Eine solche Kündigung, wie Du sie beschreibst, ist nichtig und gehört eigentlich in den Papierkorb!

Ich würde Deiner Freundin allerdings raten, das Schreiben einem Fachanwalt vorzulegen.

pwSol

Ich habe Ihr schon gesagt das Sie zum Mieterschutzbund gehen soll mit dem Anliegen.

Das mit vier Wochen bei fristloser Kündigung habe ich von einem Kollegen...

Die Begründung in der Kündigung habe ich noch nicht gelesen aber es ist bestimmt kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Danke für die Hilfe.

Der_Mario Experte!

Wäre mal interessant zu erfahren, wie der Vermieter die Kündigung begründet. Vielleicht kannst Du das hier bei Gelegenheit noch schreiben, am besten natürlich wörtlich zitieren (wenn Deine Freundin einverstanden ist).

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