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Gast Experte! hat diese Frage gestellt


Hallo,

ich bin "neu" hier im Forum und hätte 1e Frage an Euch! Vielleicht gibt es jemanden der mir Tipps geben kann !?

Ich bin Mieterin meiner Wohnung schon seit 5 Jahren und habe jetzt 1 großes Problem mit dem Nachbarn, der über mir wohnt!
Er feiert immer ziemlich "laute Partys", auf dem Balkon oder in seiner Wohnung, meistens bis in die Nacht hinein! Habe IHN deswegen auch schon persönlich darauf angesprochen; hat aber nichts gebracht denn er feiert weiter als ob nix gewesen sei! Habe es meiner Hausverwaltung sowie meiner Vermieterin auch noch mitgeteilt! DieHasuverwaltung sagt dazu, sie könnenix machen! Meine Vermieterin hat auch schon den Vermieter des "Herrn Nachbar" kontaktiert, dieser unternimmt aber gar nichts! Er meint nur dazu, er bekäme jajeden Monatdie Miete von dem Herrn, somit könne er ihm ja nicht kündigen ?!
Ist das so??? Muss ich das so hinnehmen und er mir so auf dem Kopf tanzen kann,so wie Er will??
Ich kann des Nachtsnicht mehr richtig durchschlafen weil dieser "Herr Nachbar" es wirklich übertreibt mit seinen "Alkohol-Partys"! Ich habe auch schon an eine Mietminderung gedacht, habe dies auch meiner Vermieterin gesagt! Diesemeinte nur,netterweise,dass ich dies ruhig tun solle.Ich weiß abernicht wie dameine Rechte aussehenund wieviel ich von derMiete abziehen darf! Will keinen Ärger, denn ich bin gerne in dieser Wohnung. Außerdem ist diese Wohnung für mich genialdenn durch meine chronische Erkrankung könnte es sein,dass ich auf 1en Rollstuhl angewiesen werden kann. Diese Wohnung ist nämlich auch behindertengerecht!
Ich bin in einem medizinischen Beruf noch tätig! Da gehört das frühe Aufstehen um zur Arbeit zu gehen dazu !

Ich würde mich über eine Antwort oder Ratschlag was ich dagegen vielleicht tun könnte, von Euch sehr freuen
Besten Dank im voraus

Grüße
Brunello
Stichwörter: helfen

3 Kommentare zu „Wer kann mir vielleicht helfen?!”

Susanne Experte!

Ereignisprotokoll führen, zum Anwalt gehen und den Vermieter der oberen Wohnung auf Unterlassung verklagen. Anders gehts meistens nicht...leider!

Brunello30

Ereignisprotokoll führen, zum Anwalt gehen und den Vermieter der oberen Wohnung auf Unterlassung verklagen. Anders gehts meistens nicht...leider![/quote:6999d]

Hallo liebe Susanne <!-- s :) --><!-- s :) -->

Danke für diesen Tip!
Habe solch 1Protokoll schon angefangen zu führen und dies dem Vermieter der oberen Wohnung auch schon klargemacht, dass ich rechtliche Schritte einleiten würde <!-- s :( --><!-- s :( --> Das läßt aber diesem Herrn scheinbar total kalt <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->
Es interessiert ihm nicht denn er bekommt ja seine Miete für diese Wohnung von Vater Staat (sozialhilfe!), dass sein Mieter bezieht! Das ist doch sicheres Geld oder ?

Gruß Brunello

Der_Mario Experte!

Hallo Brunello.

Bei so einem Verhalten wäre der Vermieter Deines Nachbarn (je nachdem wie extrem dessen Verhalten ist) möglicherweise sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, zumindest wäre aber eigentlich eine Abmahnung durch ihn fällig.

Eine Mietminderung kannst Du vornehmen, dafür ist es sogar unerheblich, ob Deine Vermieterin ein Verschulden trifft oder nicht.
Da Du die Mietminderung ja schon angekündigt hast, kannst Du sie auch durchsetzen. Ggf kann sich Deine Vermieterin das Geld bei dem Vermieter des Ruhestörers zurückholen, aber dafür bin ich kein Experte und das wäre ja dann nicht Dein Problem.

In welcher Höhe eine Mietminderung angemessen wäre, weiß ich leider nicht. Evtl findest Du hier im Forum in der Rubrik &quot;Mietminderungstabelle&quot; einen Anhaltspunkt, oder Du fragst bei Deinem örtlichen Mieterverein mal nach.

Und wenn Dein Nachbar es nachts mal wieder übertreibt und Du deshalb nicht schlafen kannst, dann schick ihm ruhig mal die Polizei vorbei...

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