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Verjährung?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallochen,
bräuchte mal Euren Rat. Folgendes Problem habe ich.

Im Juni 2004 bekam ich ein Schreiben von meiner Wohnungsverwaltung, daß ich Mietrückstände aus dem Jahr 1999 hab. Fiel aus allen Wolken. Angeblich Betriebskosten und die Miete für Dezember 1999. Nun finde ich meine Kontoauszüge nicht mehr, um zu beweisen, daß ich doch gezahlt habe. Was kann ich tun?

Kennt jemand die Verjährungsfristen? (Es hat sich ja 4,5 Jahre niemand gemeldet von der Wohnungsverwaltung)
Kann mir auf Grund dieses "angeblichen" Rückstandes gekündigt werden?

Im BGB habe ich dazu nichts gefunden.

Gruß Hanseatin
Stichwörter: verjährung

1 Kommentar zu „Verjährung?”

 administrator Experte!

Ihre Hausbank kann Ihnen auch nach fünf Jahren Kontoauszüge erstellen.

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