Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe zum 31 Mai gekündigt. Das wären dann aber nur 2 Monate gewesen, deswegen habe ich meinem Vermieter gesagt falls wir keinen Nachmieter finden würde ich die Kaltmiete für Juni noch bezahlen.
Da wir nach Solingen ziehen bin ich im moment kaum noch in Mönchengladbach.....ich habe ihm gesagt wenn er Interessenten hat möchte er bitte einenTag vorher anrufen damit wir dann in Mg sind......er ruft aber ständig am gleichen Tag an und besteht dann darauf das wir in ein paar Stunden in MG sind. Er droht mir dann auch mit Anwalt usw. So langsam habe ich da keine lust und kraft mehr zu. Allein weil mein Freund arbeiten können wir nicht mal ebend auf abruf nach MG.
Ich habe ihm jetzt scho
n mehr mals gesagt das ich ihm gerne die kaltmiete am 31.mai gebe und er dann einen monat Zeit hat dort dauernd leute in die Wonung zu lassen da ich nicht mehr viel in MG bin da wir die neue Wohnung komplett machen müssen (Wände+Boden) Aber er will sich darauf nicht einlassen und droht wieder mit seinem Anwalt.
Kann ich ihm nicht einfach am 31.mai sagen ich hätte interessenten und in die Wohnung kommen lassen ihm dann die Miete und die Schlüssel geben???? Weil dann sind doch die 3 Monate kündigungsfrist eingehalten....... meine Nerven werden immer dünner

Danke für Antworten!!!!
Stichwörter: vermieter + wegen + probleme + umzug

10 Kommentare zu „Nur Probleme mit Vermieter wegen Umzug”

steffiSG

Entschuldigung wegen der Rechtschreibfehler....... <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

Der_Mario Experte!

Das Drohen mit einem Anwalt ist nur ein plumper Versuch, Dich einzuschüchtern. Lass ihn doch, wenn er das tatsächlich tut, würde er sich damit nur lächerlich machen.

Das Amtsgericht Münster hat einmal entschieden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282), dass ein Vermieter eine Besichtigung rechtzeitig ankündigen muss, mindestens 24 Stunden vorher. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden.

steffiSG

ich meine klar eigendlich kann es mir egal sein was er sagt oder tut wie sagt man so schön bei mir ist eh nichts zu holen.....aber so bin ich nun mal nicht...... ich möchte schon im &quot;Frieden&quot; mit ihm auseinander gehen aber dafür springe ich nicht!

Mich beruhigt es ja schon mal zu wissen das er sich 24 Std. vorher anmelden muss.
Danke für die Antwort

Der_Mario Experte!

Er droht mir dann auch mit Anwalt usw.[/quote:130f9]

Mich würde mal interessieren: Wie begründet er diese Drohung?

steffiSG

weil ich ihm nicht die chance gebe das sich leute die Wohnung angucken aber das stimmt ja nicht. Wir können nun mal wegen der entfernung und wegen der arbeit hüpfen wenn er anruft....... <!-- s :( --><!-- s :( -->

Der_Mario Experte!

Richtig. Selbst wenn Du noch täglich in der alten Wohnung wärst, muss er sich - wie schon oben gesagt - mindestens 24 Stunden vorher anmelden.

steffiSG

ich glaube mit ihm bekommen wir noch richtig stress <!-- s :( --><!-- s :( -->

Eine frage habe ich noch......
Vorher hat meine Schwester in der Wohnung gewohnt. Sie hat nicht renoviert vorm Auszug. Im Mietvertrag hat er nichts ausgefüllt bei der Seite ob Renoviert wurde...... das einzige was er geschrieben hat wär das die Wohnung in einem Super Topp Zustand war...... Lach..... was bedeutet für ihn Super Top hehe.....
Eigendlich muss ich doch jetzt nicht renovieren oder? Da meine Schwester beim Auszug auch nicht renoviert hat und auch nichts im Mietvertrag drin steht. Oder??????
Es wurde auch keine richtige übergabe gemacht. Als ich eingezogen bin habe ich selber Mängel der Wohnung aufgeschrieben und meinem Vermieter geschickt ( da war ich schon bei ihm unten durch er sah es als angriff gegen ihn aber ich finde es normal mängel aufzuschreiben wenn der Vermieter eigendlich meint die Wohnung wäre in einem &quot;Super Tpp&quot; Zustand

Der_Mario Experte!

Eigentlich muss ich doch jetzt nicht renovieren oder? Da meine Schwester beim Auszug auch nicht renoviert hat und auch nichts im Mietvertrag drin steht. Oder?[/quote:8caed]
Dazu müsste ich noch folgendes wissen:
Wie lange hast Du in der Wohnung gewohnt?
Was sagt der Mietvertrag über &quot;Schönheitsreparaturen&quot;?
Wenn überhaupt nichts dazu im Mietvertrag geregelt ist, reicht es möglicherweise sogar vollkommen aus, die Wohnung &quot;besenrein&quot; zu verlassen.

Es wurde auch keine richtige übergabe gemacht. Als ich eingezogen bin habe ich selber Mängel der Wohnung aufgeschrieben und meinem Vermieter geschickt ( da war ich schon bei ihm unten durch er sah es als angriff gegen ihn aber ich finde es normal mängel aufzuschreiben wenn der Vermieter eigendlich meint die Wohnung wäre in einem &quot;Super Tpp&quot; Zustand[/quote:8caed]
Das ist eine vollkommen korrekte Vorgehensweise, wie Du das gemacht hast.

steffiSG

ich habe 2 JAhre dort gewohnt.
ähm wegen den schönheitsreparaturen habe den Mietvertrag leider in MG. Also ausgefüllt hat er da nicht, was irgendwie mit Renovieren oder Reparaturen zu tun hat

Der_Mario Experte!

wegen den schönheitsreparaturen habe den Mietvertrag leider in MG. Also ausgefüllt hat er da nicht, was irgendwie mit Renovieren oder Reparaturen zu tun hat[/quote:700a9]
Wenn nichts im Mietvertrag steht, musst Du auch nichts machen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.