gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierungsarbeiten bei Auszug

Hallo!

Ich hoffe ich schreibe hier jetzt ins richtige Forum.

Eigentlich hätte heute die Übernahme meiner alten Wohnung stattfinden sollen, doch die Vermieter weigern sich, diese abzunehmen.
Ersteinmal ein paar Fakten:
-Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen
-Ich wohnte vom 1.10.2006 - 31.04.2007 dort
- In dieser Zeit wurde nicht renoviert, da es sich nur um zwei bunte Wände handelte und ein paar Dübellöcher.
Die Wände wurden von mir geweißelt und alle Dübel rausgenommen und verspachtelt. Die Wohnung war Tiptop, auch wenn ich die Decken nicht mitgestrichen habe. (Man sieht den Übergang nicht.)
Sie meinen, ich hätte die Fensterbögen nicht gestrichen und sie müssten jetzt mit anderer Farbe darüber und da man dies ja sieht, mussten sie die komplette Wohnung neu streichen. Die Fensterbögen sind allerdings nicht tapeziert und somit ist die aufgetragene Farbe dort deutlich dunkler als an den Wänden. Achja und Farbe aus dem Baumarkt habe ich genommen, die wär ja falsch, man müsste Farbe nehmen, die 12Liter um die 80€uro kostet.
Ich bin noch jung und es war meine erste Mietwohnung in die ich gezogen bin. Meine Unwissenheit nahm der Vermieter zum Anlass mich stark einzuschüchtern. Er hat bei jeder Kleinigkeit, die er heute fand losgebrüllt. (Sein Hals wurde nach einer Weile schon puterrot...) Dies wahren unter anderem: ~3 Nägel die ich vergessen hatte aus der Wand zu ziehen, Kreppapier, das sich nach dem Streichen nur schwer von den Leisten ging und an einigen Ecken noch Reste waren, schlampig geputzte Fenster (gut ich gebe zu, das kann ich wirklich nicht sonderlich gut, das sagte ich ihm auch, woraufhin er brüllte, dann hätte ich eine Firma damit beauftragen müssen.)
Wie gesagt, er hat mich eingeschüchtert und ich stand kurz vor den Tränen, da ich mir die letzte Woche den A*sch aufgerissen habe um die 65qm Wohnung mit den hohen Decken zu streichen und dafür auch sehr viel Geld draufging.

Zu meiner eigentlichen Frage: Er sagte jetzt, er müsse für alles irgend jemand kommen lassen, der die Renovierungsarbeiten noch Mal macht und jemand der die Fenster ordentlich putzt und ich müsse das von der Kaution berappen. (300€uro) Sonst würde er vor Gericht gehen und das würde mich ja 4000-5000€uro kosten.
Ich hab so gar keine Ahnung und hab mir eine Bedenkfrist bis Montag geben lassen. Er meinte, wenn Montag keine Antwort käme, müsste ich die Miete für Mai auch zahlen, da er so niemanden in die Wohnung ziehen lassen könne.
Bestimmt der Vermieter über renoviert und nicht renoviert oder gibt es da irgendwo eine Aufschlüsselung in wie weit eine Wohnung aussehen muss, damit sie als renoviert gilt?

Meiner Ansicht nach ist die Wohnung renoviert, sauber und sehr wohnlich.

In meinem Mietvertrag steht die Klausel:
Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses in neu renoviertem Zustand zurückzugeben. Davon unabhängig ist, zu welchem Zeitpunkt die letzten Schönheitsreperaturen erfolgt sind.

Ich hoffe irgendwer in diesem Forum kann mir die Rechtslage erklären, damit ich nicht dumm dastehe und er mich wirklich nur versucht hat einzuschüchtern, um die Kaution einzubehalten.

Vielen Dank,
Anne
Stichwörter: auszug + renovierungsarbeiten

Antworten

antwort von Susanne am
Die Klausel in Deinem Mietvertrag ist nichtig und erst recht bist Du nicht verpflichtet nach ca. 1 Jahr Mietzeit alles zu renovieren.
Lass den Vermieter klagen, da macht er sich lächerlich!

antwort von Der_Mario am
Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen, musst Du bei Beendigung des Mietverhältnisses nur dann renovieren, wenn die "üblichen" Renovierungsfristen seit Beginn des Mietvertrages bereits einmal abgelaufen sind und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist.
In der Rechtsprechung haben sich dabei folgende Renovierungsfristen herausgebildet: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; sonstige Nebenräume alle sieben Jahre.
Sind diese Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses - so wie bei Dir - noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, hättest Du trotz Endrenovierungsklausel nicht renovieren müssen.

Außerdem darfst Du als Mieter die Renovierung in Eigenleistung erbringen. "Fachhandwerkerklauseln", nach denen der Mieter einen Handwerker mit den Arbeiten beauftragen muss, sind unwirksam.

Ansonsten, wie Susanne schon sagte: "Lass den Vermieter klagen, da macht er sich lächerlich."

antwort von Anne87 am
Danke für die schnellen Antworten!
Mir fällt ein Stein vom Herzen!

Mal sehen wie der Vermieter jetzt reagiert.

Viele Liebe Grüße,
Anne

antwort von Der_Mario am
[quote="Anne87":dc0c3]Mal sehen wie der Vermieter jetzt reagiert.[/quote:dc0c3]
Da habe ich schon so eine Vermutung, so wie Du das geschildert hast. :?

Und wenn Du ihn dann noch aufforderst, die Kaution zurück zu zahlen, und für den Fall dass er das nicht tut, mit Klage drohst... :wink:

P.S.: Auch wenn's schwer fällt: versuch ihm zu zeigen, dass Dich sein Gebrüll und seine Einschüchterungsversuche kalt lassen.

antwort von Anne87 am
Hallo ihr!

Ich hatte nun heute den neue Übergabetermin. Auch diesmal fand keine Übergabe statt.
Sie meinten, sie kämen mir damit entgegen, wenn ich zahlen würde, ich lehnte ab, sagte, dass ich nichts von meiner Kaution zahlen werde, außer den noch offen stehenden Nebenkosten. (Die werden allerdings, erst nächstes Jahr im Januar abgelesen...)
Er meinte dann, ich müsse die Miete ab 1.Mai weiter zahlen, da die Wohnung unbewohnbar sei. (Ich hab am Sonntag noch einige Fotos gemacht, weil ich schon dachte, dass sowas kommen würde. Auf den Fotos ist die Tageszeitung gut erkennbar, ich hoffe das genügt.)

Den Schlüssel wollten sie jetzt natürlich nicht annehmen. Sie meinten, sie werden ihren Anwalt jetzt einschalten und damit vor Gericht gehen. (Es geht insgesammt im übrigen um einen Geldbetrag von 270€)

[b:30e78]Könnte mir jemand sagen wie ich jetzt am besten verfahre?[/b:30e78]
Mein Vater schlug vor, den Schlüssel per Einschreiben mit Rückschreiben zu versenden. Bringt das irgendwas? Ich würde auch ganz gerne den Strom dort endlich abmelden.

Liebe Grüße,
Anne

antwort von Der_Mario am
Hallo Anne,

[quote="Anne87":cf18c]Er meinte dann, ich müsse die Miete ab 1.Mai weiter zahlen, da die Wohnung unbewohnbar sei.[/quote:cf18c]
Wenn Du Dich an die Kündigungsfristen gehalten hast, ist diese Aussage völliger Schwachsinn.
Du hast deine Pflichten bzgl. Renovierung mehr als erfüllt (hatte ich ja schon näher erläutert), insofern ist diese Aussage von Deinem Vermieter nicht nachvollziehbar.

[quote="Anne87":cf18c]ich lehnte ab, sagte, dass ich nichts von meiner Kaution zahlen werde, außer den noch offen stehenden Nebenkosten.[/quote:cf18c]
Ich würde noch weiter gehen und die Kaution zurückfordern (schriftlich, mit Fristsetzung). Ich würde nicht mit der ausstehenden Nebenkostenabrechnung aufrechnen, sondern die NKA dann separat bezahlen.

[quote="Anne87":cf18c]Den Schlüssel wollten sie jetzt natürlich nicht annehmen. Sie meinten, sie werden ihren Anwalt jetzt einschalten und damit vor Gericht gehen. (Es geht insgesammt im übrigen um einen Geldbetrag von 270€) [/quote:cf18c]
Lass ihn ruhig damit drohen. Wenn er einen guten Anwalt hat, wird der ihm von einer Klage abraten.
Was die Rechtsprechung dazu sagt, habe ich auch schon erläutert.

[quote="Anne87":cf18c]Mein Vater schlug vor, den Schlüssel per Einschreiben mit Rückschreiben zu versenden. Bringt das irgendwas?[/quote:cf18c]
Vermutlich nicht. Wenn er die Schlüsselübergabe schon bei der Wohnungsübergabe abgelehnt hat, wird er einen Einschreibebrief von Dir sicherlich nicht annehmen. Kostet Dich nur unnötig Geld.

[quote="Anne87":cf18c]Ich würde auch ganz gerne den Strom dort endlich abmelden.[/quote:cf18c]
Das solltest Du umgehend tun, schließlich wohnst Du nicht mehr dort. Das sind unnötige Kosten für Dich.

[quote="Anne87":cf18c]Könnte mir jemand sagen wie ich jetzt am besten verfahre?[/quote:cf18c]
Ich denke, Du solltest den nächsten Schritt Deines Ex-Vermieters abwarten. Solltest Du irgendwann tatsächlich Post von seinem Anwalt bekommen, musst Du natürlich umgehend selbst einen Fachanwalt oder den Mieterschutzbund aufsuchen.
Ggf solltest Du - wie oben schonmal angedeutet - die Kaution zurückfordern.


Gruß, Mario

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