Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich beabsichtige in eine Wohnung zu ziehen die 60 qm hat und 3 Zimmer.

Nun verlangt die WBG, dass ich in den blanken Beton ziehe, da dort kein Boden verlegt ist, in keinem einzigen Zimmer und dem Flur.
Der Vormieter ist verpflichtet gewesen seinen Bodenbelag rauszureißen.

Ausserdem müsste ich zusätzlich die Scheuerleisten selbst kaufen.

Die Wohnung ist ein DDR Plattenbau in Thüringen in einer Kleinstadt und kosten 395 Eur warm mit Balkon.

Gibt es nicht so etwas wie eine Mindestausstattung, die eine Wohnung immer haben muss? Irgendein Boden muss doch vom Vermieter verlegt werden und wenn es der billigste Belag ist oder eine Kostenbeteiligung an einem Boden den ich selbst kaufe und selbst verlege...Oder sehe ich das falsch?

Ausserdem dachte ich auch, dass ein Herd und eine Spülle durch das Mietrecht garantiert sind.
In Berlin hatte ich niemals Probleme dergleichen und dort kostet eine vergleichbare Whg sogar etwas weniger.

In dem Mietvertrag für die Wohnung in Thüringen ist das Thema Bodenbelag nicht erwähnt.


Vielen Dank für Eure Antworten !!!

Liebe Grüße LARS
)

2 Kommentare zu „Gehört Bodenbelag zur Mindestausstattung einer Wohnung ?”

Susanne Experte!

Nein, der VM muss keinen Bodenbelag stellen.

In der Marktwirtschaft regelt die Nachfrage das Angebot. Du kannst Dir eine Wohnung suchen, die mit Bodenbelag vermietet wird, es kann Dich keiner zwingen, diese Wohnung ohne Belag zu mieten.
Take it or leave it!

Der_Mario Experte!

Dass Herd und Spüle Teil der gemieteten Wohnung sind, ist mir auch neu.
Da hast Du bisher einfach nur Glück gehabt...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.