gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenabrechnung - was müssen Mieter von Garagen zahlen
HalloIch habe bis Januar in einem 7 Parteien Haus gewohnt.
Von der Straße aus ging die Einfahrt links am Haus vorbei zum Eingang des Hauses.
Diese Einfahrt wurde aber wiederum links von Garagen mit Flachdächern gesäumt.
Nun gibt es in der NBKA einen Posten für "Einfahrt fegen und Mülltonnen rausstellen", einen Posten für "Beleuchtung allgemein" (in der Einfahrt musste 24h eine Lampe brennen) und einen Posten für "Dachrinnenreinigung".
Bei der Dachrinnenreinigung wurden die Dächer der Garagen gereinigt.
Da alle Garagen an Personen vermietet sind, die nicht Mieter des Hauses sind, finde ich, dass diese auch für die drei Posten mit aufkommen müssten (was sie aber nicht tun), da ja die Autos vorallem den Dreck in die Einfahrt bringen und es eben die Dachrinnen der Garagen waren.
Stimmt das?
Vielen Dank für Eure Antworten
Nina
Antworten
antwort von Berni911 am
Finde ich auch ! antwort von Der_Mario am
Hallo Nina,Vermieter dürfen auch für die Garage Betriebskosten abrechen, wenn die abgerechneten Kosten durch die Garage entstanden sind.
Wenn diese Kosten ausschließlich durch die Garagennutzung entstehen, würde ich an Deiner Stelle der Nebenkostenabrechnung widersprechen (natürlich schriftlich!) mit der Begründung, dass die Kosten nicht durch Nutzung der Wohnung entstanden sind.
Nebenbei bemerkt kann ich den Posten „Einfahrt fegen und Mülltonnen rausstellen“ nicht nachvollziehen. Gibt es überhaupt Rechnungen oder sonstige Belege für diesen Posten?
Gruß, Mario.
