gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkaution einbehalten wegen Nebenkosten!!!

Hallo erstmal.....

ich habe folgendes Problem....

Ich habe meine Wohnung letztes Jahr zum 31. Januar 2005 gekündigt (fristgerecht). Letzte Woche habe ich dann auch mit der Vermieterin eine Wohnungsabnahme gemacht und ihr die Schlüssel ausgehändigt.

Wegen meiner Mietkaution, die ich auf ein Sparbuch überwiesen habe und dem Vermieter zugeschickt habe, sagte die Vermieterin brauch ich mir keine Sorgen machen. Soweit SIE weiß darf man die Kaution nicht einbehalten um damit eventuell anstehende Mietnebenkosten auszugleichen.

Naja soviel zur Theorie. Wie ich heute erfahren habe, passiert jetzt ganau das!!! Der Vermieter schickt mir das Sparbuch zu meiner Sparkassenfiliale mit der Auflage, das ich nur einen Teil MEINES Geldes zurück bekomme, weil er den anderen Teil noch als Sicherheit für die anstehende Mietnebenkostenabrechnung einbehalte.

Jetzt meine Frage: "Ist das nach dem Mietgesetz überhaupt zulässig?"

Antworten

antwort von administrator am
kurz und knapp: ja!

antwort von Tim am
Aber warum??? Also, mit welcher Begründung???

antwort von administrator am
[quote:b5b58]... ich nur einen Teil MEINES Geldes zurück bekomme, weil er den anderen Teil noch als [color=red:b5b58][b:b5b58]Sicherheit für die anstehende Mietnebenkostenabrechnung[/b:b5b58] [/color:b5b58]einbehalte. [/quote:b5b58]

hast du doch bereits selbst geschrieben!

antwort von Tim am
Aber soweit mir bekannt ist, darf er die Mietkaution nur für eventuelle Schäden in der Wohnung nutzen. Und da die Wohnung ordnungsgemäß abgenommen wurde, und keine Mängel festgestellt wurden, müsste ich doch eigentlich mein Geld wiederbekommen!?!

antwort von administrator am
[quote:ac82f]Aber soweit mir bekannt ist, darf er die Mietkaution nur für eventuelle Schäden in der Wohnung nutzen. [/quote:ac82f]

da liegst du falsch!

antwort von Tim am
ist das irgendwo in einem Paragraph festgehalten???

antwort von raskolnikow am
schau doch mal in dein "mietgesetz".

antwort von raskolnikow am
es ist halt so. rechtsprechung.

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