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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe schon länger einen Disput mit meiner Vermieterin. Bis letztes Jahr bezog ich Fernsehempfang über eine Gemeinschaftsantenne des Hauses. Es handelt sich um eine Satelliten-Kopfstation d.h:
Gemeinsame Schüssel, wird als Kablesignal in die Wohnungen gespeist, braucht also keinen eigenen Receiver.
Problem dabei: Die Qualität ist mies und ich kann nur 15 Sender empfangen. Es wird mir verboten eine eigene SAT-Schüssel zu installieren da die Vermieterin das nicht schick findet. Kabel ist auch nicht drin, da kein Hausanschluss und Vermieterin sich wegen einem Mieter das nicht legen lässt.
So, jetzt wurde die Gemeinschaftsantenne auf DVB-T umgerüstet. Ich kann also nur noch terrestrisch empfangen. Allerdings ist ein Empfang über Zimmerantenne möglich. Daher brauche ich die große Antennne nicht mehr.
Jetzt die Frage: Habe ich das Recht Kabel oder SAT zu installieren, da mir ja digitale Dienste (Premiere, SAT-Sender) nicht zur Verfügung stehen?
Stichwörter: recht + satschüssel

2 Kommentare zu „Recht auf SAT-Schüssel”

Gast Experte!

also den kabelanschluss ist zulässig aber mit der schussel bin ich nicht ganz sicher.aber ich mein von wohl das man eine sat schüssel montieren darf.

FischkoppStuttgart Experte!

Also.
1.
Ihr VM sorgt für einen TV anschluss. Ob nun 15 oder 25 Programme ist nicht wichtig!
Sie haben daher keinen Anspruch auf eine Schüssel, ausser sie können beweisen, das sie zu einer Randgruppe gehören, und auf die Schüssel angewiesen sind (z.B. wenn sie als Ausländer ihre Heimatprogramme empfangen wollen)

2.
DVB-T ist eine Alternative zu dem bisherigen Anschluss.

3.
Klar können sie einen Kabelanschluss verlangen, aber dann müssen SIE für alle kosten aufkommen! Incl den Grabearbeiten in der Strasse. hier kommen schnell mehrere Tausend Euro zusammen!

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