gefragt von administrator am 30.11.1999
Befristeter Mietvertrag kündigen!!
HalloVielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe am 1.1.07 meine neue Wohnung bezogen.
Ich war von der Wohnung so begeistert das ich hier für sehr lange Zeit wohnen bleiben wollte also unterschrieb ich für 5 Jahre.
Unter Mietzeit steht:
"Befristeter Kündigungsausschluss.
Das Mietverhältniss beginnt am 1.1.07.Das Mietverhältniss läuft auf unbestimmte Zeit.Eine ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 1.1.2012 für Mieter und Vermieter zulässig"
Es kam natürlich wie es kommen musste, mir gefällt es überhaupt nicht und ich würde am liebsten sofort wieder ausziehen.
Gibt es eine chance aus den Vertrag rauszukommen?
Antworten
antwort von Susanne am
Ist es ein Formularmietvertrag, also vorgefertigt?Dann ist nämlich ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung nur bis zu 4 Jahre möglich und diese Klausel damit nichtig.
antwort von Solid am
Ja es ist ein vorgefertigter Mietvertrag den man im Laden kaufen kann.Dieser ist von der Firma Brunnen.
Er hat nur das Datum vom Einzug und das Datum wann ich das erste mal Kündigen darf und das ist der 01.01.2012.
Also 5 Jahre.
Heist das also ich kann ganz einfach kündigen und nach 3 Monaten Kündigungsfrist bin ich raus?
antwort von Susanne am
[b:56bd8] formularvertraglicher beiderseitiger Kündigungsausschluss: wirksam, sofern nicht für mehr als 4 Jahre (Urteil vom 30.6.2004 - VIII ZR 379/03; Urteil vom 6.4.2005 - VIII ZR 27/04); wenn für mehr als 4 Jahre: Kündigungsausschluss insgesamt unwirksam[/b:56bd8]Hallo,
habe dazu o.g. kopiert. Du hast demnach lediglich eine 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ich würde mich in der Kündigung auf das Urteil beziehen, wobei es ausreicht, lediglich das Aktenzeichen zu nennen (Urteil BGH VIII ZR 27/04) und den VM im Kündigungsschreiben darauf hinweist, dass durch den 5 jährigen Kündigungsausschluss des Formularvertrags die gesamte Ausschlussklausel nichtig ist.
antwort von Solid am
Hallo SusanneVielen Dank für deine Beiträge.
Ich bin ein wenig erleichtert das ich aus diesen Vertrag doch raus komme.
Dann kann ich mich ja nach einer neuen Wohnung umschauen
