gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen

Hallo,
meine freundin und ich wohnen jetzt seit 1.11.2006 in der Wohnung.
Wir haben uns jetzt für den kauf einer eigentumswohnung entschieden, und müssen ja unsere mietwohnung kündigen.

Jetzt folgendes, wir haben die wohnung mit einbauküche übernommen, dafür war die wohnung vom vormieter nicht gestrichen worden.
Nun will unsere Vermieterin, das wir die wohnung nach eben einem halben Jahr mit, "Keim Biosil" Farbe (Alergieker) farbe streichen, und zwar alles, decke und wände.

Müssen wir dieses Schöhnheitsstreichen machen?
Leider steht das mit Küche und streichen im Mietvertrag, aber seltsamer weise eben auch, das wir die Wohnung in dem zusand wieder übergeben müssen, wie beim einzug.

Dazu kommt natürlich, das diese Farbe nicht gerade sehr billig ist, 15l farbe kosten stattliche 82€, was ich für bischen heftig finde. :!:

Ich hoffe, Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen.

Gruß Martin
Stichwörter: schönheitsreparaturen

Antworten

antwort von Rano am
Wenn Du den Küchenwert durch 82€ teilst
und die Anzahl der Eimer für die Wohnung ausreicht,
verstehe ich beim besten Willen nicht, wieso Du Deine vertragliche Verpflichtung nicht einhalten willst!

Wenn das nicht ausreicht, frag' die Vermieterin, ob sie sich anteilig an den Kosten für diese teure Farbe beteiligen würde.

Gruß
Ralph

antwort von Susanne am
Naja, Rano weiss aber auch, dass der VM dem Mieter nicht vorschreiben kann, welche Farbe er zu benutzen hat.

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