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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hab eine Frage zu einem Zusatzvertrag zum Mietvertrag über sonstige Vereinbarungen.
Bei Sonstigen Vereinbarungen ist fetgehalten:

"Sollte das Mietverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn gekündigt und beendet werden, so berechnet der Vermieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 105 € welche von der Kautionsleistung einbehalten wird."

Ich hab das unterschrieben, aber ist das rechtens, wenn ich die Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich einhalte?

Kann mir vielleicht jemand helfen... das ist für mich viel Geld.
Stichwörter: 105€ + auszug + gewohnt + jahr + zahlung

0 Kommentare zu „Bei Auszug Zahlung von 105€, weil noch nicht 1 Jahr gewohnt?”

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