gefragt von administrator am 30.11.1999

Aerger mit Nachmieter

Hallo ich habe folgende Frage:

Bin aus einer WG ausgeszogen und habe mit meinem Nachmieter ausgemacht, dass er streicht (auch ich musste bei Einzug streichen),wir haben also einen muendlichen Vertag. Jetzt will er aufeinmal Geld von mir da er behauptet ich haette laut Vertag streichen muessen,muss ich daraufeingehen oder gilt der muendliche Vertrag oder der schriftliche Vertrag mit dem Vermieter? Mit dem Vermieter haben wir ausgemacht dass wir Schoenheitsreparaturen untereinander ausmachen. Ich finde es so unverschaemt, dass er damit 4 Wochen nach Einzug kommt. Vor Einzug haette man ja noch verhandeln koennen aber so ist es fuer mich unfair. Wieviel Geld kann er fordern bei 20qm? Waere echt sehr nett wenn mir jemand helfen koennte...
Stichwörter: aerger + nachmieter

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

das Problem ist vollständig auf der Seite deines Nachmieters. Er will Geld von dir und muss ggfls. vor Gericht seinen Anspruch begründen (was er noch weniger beweisen kann als du das Gegenteil).

Also: Cool bleiben!

Josh

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