gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zu Wartung in der Tiefgarage

Hallo,

ich habe einen Tiefgaragenplatz in einem Doppelparker. Jetzt hat mein Vermieter 34 Stück und hierzu stellt er mir die Wartung für meinen Platz in Rechnung. So weit ja auch ok...
Nun sind aber von den 34 drei mit Fahrradständern belegt und vier stehen seit 1 1/2 Jahren leer.

Frage: darf er denn eigentlich auch die leerstehenden und die mit Fahrradständern belegten Doppelparker auf die Garagenmieter umlegen, oder ist es hier nicht wie bei Wohnungen, die leer stehen, dass diese Kostenanteile zu Lasten des Vermieters gehen?!

Danke für Eure Antworten und Grüße,
Olli
Stichwörter: frage + tiefgarage + wartung

Antworten

antwort von Susanne am
Leerstand geht zu Lasten des Vermieters, es sei denn, im Garagenmietvertrag ist was anderes vereinbart- das könnte möglich sein, weil es kein Wohnungsmietvertrag ist.

antwort von Oliver007 am
Hallo Susanne,

dann werde ich den Vermieter mal darauf hinweisen, dass er die NK-Abrechnung korrigieren soll.

Danke & Grüße,
Olli

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