gefragt von administrator am 30.11.1999

Umlage Reparaturkosten

Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung sollen die Reparaturkosten für den Aufzug in unserem Reihenhaus auf die Mieter umgelegt werden (ca 10000 Euro). Ist dies zulässig oder sind diese Kosten von den Eigentümern zu tragen?

Danke für Eure Hilfe
Stichwörter: reparaturkosten + umlage

Antworten

antwort von Susanne am
Reparaturkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters bzw. Eigentümers und können nicht auf den Mieter umgelegt werden!

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