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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

in meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung sollen die Reparaturkosten für den Aufzug in unserem Reihenhaus auf die Mieter umgelegt werden (ca 10000 Euro). Ist dies zulässig oder sind diese Kosten von den Eigentümern zu tragen?

Danke für Eure Hilfe
Stichwörter: umlage + reparaturkosten

1 Kommentar zu „Umlage Reparaturkosten”

Susanne Experte!

Reparaturkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Vermieters bzw. Eigentümers und können nicht auf den Mieter umgelegt werden!

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