gefragt von administrator am 30.11.1999
Schönheitsreparatur oder Mangel
Hallo,gehören Farbspritzer an Fensterrahmen und Türzargen in den Bereich Schönheitsreparaturen oder in den Bereich Mangel?
Hintergrund: Mein Ex-Vermieter hat meine ehemalige Wohnung bereits abgenommen. Allerdings verweigerte er mir eine Kopie des Übergabeprotokolls. Nach der Übergabe schickte er mir per Einschreiben Bilder, die Fabspritzer, teilweise auch HINTER Heizkörpern!!! (sind beim Renovieren entstanden) zeigen. Er fordert mich auf, diese Mängel zu beseitigen, da er sonst einen Fachmann mit der Entfernung beauftragt. Dafür soll ich die Kosten übernehmen.
Was ich jetzt wissen muss: Sind Fabspritzer ein Mangel oder gehören sie in den Bereich der Schönheitsreparatur.
Viele Grüße
gurni
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Was für Farbe... Normale Dispersionsfarbe?? oder Lack??Normale Farbe kann man abwaschen... Ausser sie ist schon x Jahre alt. dann schlecht zu entfernen
antwort von gurni am
Hallo,es handelt sich um normale Wand und Deckfarbe. Das ist ja auch nicht da Problem. Das Problem ist, dass die Wohnung bereits ohne Mängel abgenommen war, und plötzlich tauchen diese Mängel auf. Die Farbspritzer waren auch bei der Übergabe da (also keine verdeckten Mängel). Wurden aber nicht moniert. Frage, kann er diese jetzt auf meine Kosten entfernen lassen?
Gurni
antwort von Susanne am
Ohne Kopie des Übergabeprotokolls kannst Du nicht beweisen, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde, damit hat der VM bis 6 Monate nach Mietende Zeit zur Mängelanzeige.Solche Farbspritzer zu monieren ist allerdings mehr als lächerlich, das passiert jedem Fachmann.(um nicht zu sagen: die sauen noch mehr rum als der Laie)
Problem was gurni anspricht: Bei den Schönheitsreparaturen steht ihr eine Nachfrist zu, Schäden müssen nicht zur Nachfrist gesetzt werden. Natürlich ist Putzen kein Mangel, der der Reparatur bedarf und falls der VM es fordert besteht m.E. ein Recht auf Nachfrist.
