gefragt von administrator am 30.11.1999
Fragen zur Unstimmigkeiten BKA +Verlauf priv. Mahnverfahren
Ich habe im Januar 2006 meine BKA bekommen. Abgelesen wurde ein Zeitraum von [b:3a54e]18 Monaten, [/b:3a54e]welche auf 12 Monate zurück gerechnet wurde (Verbrauch durch 18 Monate mal 12 Monate). Ich legte Widerspruch ein, welcher nicht beantwortet wurde.Anfang Februar 2007 bekam ich die nächste BKA. In dieser wurden die Forderungen der BKA Januar 2006 mit aufgeführt.
Letzte Abrechnug ergab ein Guthaben für mich, welches mit den Forderungen der BKA 2006 gegen gerechnet wurde.
[u:3a54e]
[b:3a54e]Ist die rechtens?
Wie geht man bei einem privaten Mahnverfahren gegen den Vermieter vor, falls er mir mein Guthaben nicht auszahlt?[/b:3a54e][/u:3a54e]
Antworten
antwort von Berni911 am
Nö,aber du hast sicherlich die Fristsetzung vergessen. Du hast auch nicht die Auszahlung deines Guthabens gefordert, jedenfalls lese ich das nicht raus.
Grüsse
antwort von Rici am
[quote="Berni911":44052]Nö,aber du hast sicherlich die Fristsetzung vergessen. Du hast auch nicht die Auszahlung deines Guthabens gefordert, jedenfalls lese ich das nicht raus.
Grüsse
nur vergessen zu schreiben, habe ihm 30 tage zeit gegeben (muss man ja glaube?)
