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Muß ich am Anfang NK selbe Höhe zahlen wie Vormieter?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo zusammen,

haben ein Problem. Wir sind zu zweit (mein Mann und ich) in einem 1-Zimmer-Appartement, daher haben wir eine größere Wohnung beantragt.
Jetzt haben wir vom Vermieter das Angebot für einen Wohnungstausch bekommen (neu 3-Zimmer-Wohnung).

Nun zu meinem Problem: Wir wissen, daß der Vormieter der (evtl.) neuen Wohnung seine Heizungen immer voll aufgedreht hatte und in allen Zimmern Licht brennen hatte. Muß ich dann die selben hohen Abschlagszahlungen an die Stadtwerke zahlen oder wird das gleich wieder neu berechnet? <!-- s:? --><!-- s:? --> HIIILLLLFFFFEEEE!

Vielen Dank im Voraus. <!-- s:lol: --><!-- s:lol: -->

Viele Grüße
Sternchen
Stichwörter: höhe + zahlen + muß + nk + selbe

1 Kommentar zu „Muß ich am Anfang NK selbe Höhe zahlen wie Vormieter?”

 administrator Experte!

<!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Warum fragst du nicht bei den Stadtwerken nach?

Du musst dort ohnehin den oder die Verträge zu den Versorgungsleistungen unterzeichnen!

Josh

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