gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristlose Kündigung bei Eigentumserwerb
Hallo,meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?
Gruss
JH
Antworten
antwort von administrator am
Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen antwort von FischkoppStuttgart am
Nein *lach*, leider nicht!Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden!
