gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristlose Kündigung bei Eigentumserwerb

Hallo,

meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?


Gruss
JH

Antworten

antwort von administrator am
Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen ;-)

antwort von FischkoppStuttgart am
Nein *lach*, leider nicht!
Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig
Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn 2 hohe Nachforder
Ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn 2 hohe Nachforder