hat diese Frage am gestellt
Susanne
Es wurde doch korrekt bezeichnet:
der von Dir gemietete Raum = Mietraum beträgt 120 qm, dies entspricht aber nicht dem Wohnraum.
So hat auch der VM argumentiert, demnach darf er aber auch die Nebenkostenabrechnung nur nach Wohnraum berechnen, d.h. höchstens die Hälfte bis 1/4 des Balkons und ohne den Bodenraum.
Normalerweise wird natürlich im Mietvertrag die Wohnfläche angegeben, es muss ja auch keine Keller oder Bodenraum zu einer Wohnung mitvermietet werden, daher ist dies i.d.R. als Option anzukreuzen.
Dies gilt auch für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Fahrradkeller, Trockenraum oder Waschküche.
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