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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Halli hallo,

ich hoffe mir kann irgendwer helfen, da ich echt am Ende bin!!!

Zusammen mit meinem Freund haben wir uns Wohnungen angeschaut, da jeder bis jetzt in seiner eigenen Whg. lebte.

Ende des Jahres haben wir unseren Traum schlechthin gefunden. Die Whg. ist zusammen finanziell sehr gut tragbar, sehr schön geschnitten und sogar über 2 Etagen.

Leider entwickelte sich unsere Beziehung immer mehr ins Gegenteil. Mittlerweile bin ich am Ende und kann einfach nicht mehr. Wenn alles so weiter geht, passiert es am Ende noch, dass ich therapeutische Hilfe brauche.

Anfang diesen Jahres wurde der Vertrag unterschrieben, wobei da noch alles gut lief. Ab 1.04. würde der neue Vertrag laufen, da wir beide unsere Kündigungsfrist aus den alten Verträgen einhalten mussten.

Laut einer Freundin hätte man angeblich 1 Monat Rücktrittsrecht vom Vertrag, jedoch habe ich schon mal im Netz geschaut und eher festgestellt, dass mir die Hände gebunden sind und ich mich wohl in diese Hölle begeben muss. Denn zwei Whg. kann ich mir nicht leisten.

Bei dem Gedanken an den 01.04. könnte ich nur noch heulen...
Stichwörter: einzug + mietvertrag + rücktritt

5 Kommentare zu „Rücktritt vom Mietvertrag noch vor Einzug”

Rano Experte!

Frage 1)
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?

la_calavera

Der Mietvertrag wurde von uns beiden unterzeichnet .

Susanne Experte!

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht, Verträge sind einzuhalten.

Der Vertrag muss von beiden spätestens bis Samstag (03.02.) fristgerecht zum 30.04. gekündigt werden, die Frist ist eingehalten und es fällt nur ein Monat Miete an.
Wichtig nochmal: beide müssen die Kündigung unterschreiben und sie muss bis Samstag beim VM sein, sonst verlängert sich die Frist um einen Monat.
Der Vertrag enthält doch hoffentlich keinen Kündigungsausschluss?

la_calavera

Ich habe mit meinem "Mitbewohner" gesprochen, da ich mir das schon so in dieser Art gedacht habe. Aber ich habe genau diese Antwort bekommen, die ich nicht vermutet hatte. Er wird mir seine Unterschrift nicht geben. Und wenn ich mich auf den Kopf stelle. Seine letzte Aussage war, dass er mich egal wie behalten will. Und jetzt sitze ich in der Falle. Ich bekomme seine Unterschrift n i c h t !!!!

Und jetzt bin ich am Ende, denn das hätte ich nicht gedacht, dass er dann anfängt mir Steine in den Weg zu legen....

Susanne Experte!

Such Dir professionelle Hilfe, auch für Deine persönliche Situation.

Geh zu Deinen Eltern oder in ein Frauenhaus oder bitte Deinen bisherigen Vermieter, den Vertrag mit Dir weiterzuführen.

Dann schreibst Du an den neuen Vermieter, dass er Dich aus dem Vertrag entlassen soll (Einschreiben/Rückschein). Eine Kündigung wäre nicht möglich, da der andere Hauptmieter nicht damit einverstanden ist. Aus persönlichen Gründen ist Dir ein Antritt des Mietvertrags nicht möglich, Du wirst daher auf jeden Fall eine Klage zur Kündigungszustimmung des anderen Hauptmieters anstrengen.
Vielleicht hat der neue VM keinen Bock auf Ärger, lass Dir auf jeden Fall etwas schriftlich geben, Auflösungsvertrag etc.
Entläßt Dich der neue Vermieter nicht aus dem Vertrag mußt Du zum Rechtsanwalt und Deinen Ex-Freund auf Zustimmungs zur Kündigung verklagen.

Das hört sich zwar alles anstrengend an, aber es ist allemal besser als mit ihm zusammenzuziehen. Es macht vielleicht ein bischen härter, aber man wächst daran! Viel Glück!

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