gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterhöhung, Zustimmungsklage wg. Verfahrenfehler verloren
Hallo Forum!Wir haben ein kleines Miethaus in Berlin. Zum 1.7.2006 haben wir die Mieten im Rahmen des Berliner Mietspiegels angehoben und mit allen Mietern eine Einigung gefunden, bis auf eine Mieterin. Insbesondere diese lag im unteren Feld. Alle Argumente fruchteten nicht: Sie hat keinen Kabelanschluß (bei TSS selbst abgelehnt), ihr Waschbecken sei ein kleines Handwaschbecken (Breite 50cm) etc.
So haben wir uns entschieden auf Zustimmung zu klagen und da wir mit im Haus wohnen und uns eigentlich alle gut verstehen, erstmal ohne Anwalt. Unsere Klage erwiderte die Mieterin schriftlich und es wurde zur mdl. Verhandlung mit einem Abstand von 18 Tagen geladen. Leider war der Richter krank, so wurde die Verhandlung zwei Monate vertagt. Die Verhandlung eröffnete der Richter mit den Worten: "Eindeutiger Fall: Die Kläger haben bis heute nicht der Darstellung der Beklagen widersprochen, somit gelten deren Argumente als zugestanden". Wir haben also verloren. Das „Gemeine“ ist, es wurde auch unseren Argumenten nicht zu 100% widersprochen. Dieser Anteil wurde jedoch nicht berücksichtigt.
Unsere Frage ist: Wie geht es nun weiter? Der Richter meinte: Wenn wir dem Urteil widersprechen, würde er einen Gutachter bestellen vorerst zu Lasten der Mieterin. Welche Kosten sind zu erwarten? Braucht man doch einen Anwalt? Was kostet der? Kann man den Richter abwählen (Dienstleistung: Faires Urteil nach Sachlage nicht erbracht)? Eigentlich geht es nur um 18€ pro Monat aber unser Gerchtigkeitsempfinden ist arg gestört und die Rückwirkung auf die anderen Mieter schlecht.
Was würdet Ihr tun?
Viele Grüße aus Berlin
Harald
