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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meiner derzeitige Situation ist etwas verworren, daher versuche ich mal möglichst alles relevante der Reihe nach aufzuzählen

Vor 4,5 Jahren habe ich ein Zimmer in der Wohnung eines Bekannten bezogen und zahle seitdem an ihn Miete. Es wurde auch ein sehr einfacher Vertrag für die Untermiete von beiden Seiten unterschrieben.
Der Hausverwalter hat das auch mitbekommen und genehmigt.

Das Gebäude selbst befindet sich nach dem Tod der ursprünglichen Besitzer in der Hand der Stadt. Diese wird durch Testamentsvollstrecker vertreten, welche sich wiederrum durch eine Verwaltung vertreten lassen. Und dieser Hausverwalter ist Mitglied einer Eigentümerschutzgesellschaft, welche für ihn teilweise rechtliche Dinge klärt.
Soweit, so gut.

Anfang Oktober erhielt ich unerwartet einen Brief der Eigentümerschutzgesellschaft, dass das meinem Mitbewohner (dem Hauptmieter) firstlos gekündigt worden sei und die Wohnung innerhalb von drei (!) Tagen zu räumen sei. Als Grund wurden ausbleibende Mietzahlungen genannt (ich hatte jedoch an Mitbewohner immer gezahlt).
Zum Glück erwies sich das jedoch als ein Missverständnis. Anscheinend hatte die Verwaltung bei sich etwas durcheinandergebracht (sagt mein Mitbewohner). Auf jeden Fall blieb es vorerst dabei.

Kurz vor Weihnachten offenbarte mir mein Mitbewohner, dass er gegnüber dem Verwalter die Absicht einer Kündigung angekündigt hatte (ob es sich um eine formale Kündigung handelte war nicht zu erfahren). Ich fand das etwas seltsam, da er sich ja an eine Kündigungsfrist halten müsste.
Gedacht wäre es so gewesen, dass ich die Wohnung direkt übernehme. Da dies früher anscheinend auf ähnliche Weise geschah (wohl ebenfalls ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) wäre es auch durchaus hier möglich gewesen. Nachdem anscheinend Ende Dezember noch keine Antwort des Verwalters an meinen Mitbewohner vorlag und ich ihn telefonisch nicht erreichen konnte schrieb ich noch 2006 ein Fax, in welchem ich nach der derzeitigen Sachlage bezüglich der Kündigung fragte und den Wunsch äußerte, die Wohnung zu übernehmen. Ich ging von diesem Zeitpunkt davon aus, dass die Kündigung nicht als solche akzeptiert worden war (es gab ja keine Reaktion) oder, falls doch, eine Kündigung aufgrund der Frist frühestens in drei Monaten wirksam werden würde. Also genug Zeit, das in Ruhe zu klären.

Die Miete für Januar überwies erstmals ich an die Verwaltung, da mein Mitbewohner, welcher praktisch bereits ausgezogen war (war bereits zuvor nur noch selten in der Wohnung) mich darum bat - im Gegenzug wurden mir Möbel, Waschmaschine, etc. überlassen.

Nachdem ich vom Hausverwalter keine Reaktion erhielt und er auch nicht ereichbar war schrieb ich ein erneutes Fax (wieder mit der Frage, was nun los sei). Mein Mitbwohner teilte mir etwas zur gleichen Zeit mit, einen Anruf des Verwalters bekommen zu haben, und ich mich bei diesem melden sollte bezüglich der Vertragsübernahme. Warum er nicht mich anrief (zwei Nummern hatte ich gefaxt), sondenr meinen Mitbewohner fand ich etwas seltsam (Fax hatte er anscheinend bekommen).

Am Tag darauf (vor etwa einer Woche) erhielt ich einen Brief der Eigentümergemeinschaft, in welchem mitgeteilt wird, dass keine Bereitschaft besteht, mit mir einen neuen Mietvertrag abzuschließen und eine Räumungsfrist bis zum 31.01. gegeben wird. Angehängt war ein Kündigungsschreiben von der Gesellschaft an meinen Mitebwohner in welchem IHM fristlos gekünfigt wurde, da anschenend die letzten Mieten ausblieben. Das widerspricht natürlich total der Darstellung, die mir bisher erzählt wurde. Meine Mitbewohner versicherte mir zuvor, gezahlt zu haben und dass alles abgsprochen sei.

Daraufhin schrieb ich ein recht langes Fax, in welchem ich alles so ähnlich wie hier erklärte und erneut darum bat, sich zu melden, falls ich sie nicht selbst telefonisch erreichen sollte (was bisher nicht möglich war).

Mir geht es (und das schrieb ich auch) darum, dass das für mich sehr überraschend kommt und ich unmöglich auf die Schnelle eine Wohnung finden kann. Ich habe daher um Verlängerung der Frist gebeten und auch darum, die Möglichkeit zu überdenken, einen befristeten Vertrag zu schließen (sogar mit Vorrauszahlungen der Mieten über mehrere Monate). Aber wie gesagt: Keine Reaktion.

Daher weiß ich jetzt nicht ganz, was ich tun soll. Den Verwalter erreicht man nicht. Er interessiert sich offensichtlich nicht für eine friedliche Lösung.
Da ich mit ihm selbst keinen Vertrag habe wird das wohl noch schwerer. Im Prinzip würde ich hier dann ja illegal wohnen, oder?
Welche Rechte habe ich ihm gegenüber überhaupt?
Muss ich als Untermieter oder Mitbewohner eigentlich eine bestimmte Zeit vor dem Räumungstermin informiert werden?
Was passiert, wenn er "gerichtliche Hilfe" in Anspruch nimmt, wie es angekündigt wurde?
Wenn zum Monatswechsel hier noch wohne (Miete werde ich wohl überweisen) gehe ich davon aus, dass es zu einer Räumungsklage kommen wird. Wie schnell geht soetwas? D.h. wieviel Zeit hätte ich mindestens, bevor ich in einem Karton schlafen muss?

Ich weiß momentan nicht einmal, ob mein Mitbewohner wirklich nicht gezahlt hat, oder es wieder ein Fehler bei der Verwaltung ist (man erreicht ja keinen von beiden). Wodurch sich auch ein weiteres Problem ergibt: Ich besitze selbst keinen Briefkastenschlüssel. Den Verwalter habe ich darüber aber informiert. Es kann also sein, dass ich einen weiteren Brief nicht sofort erhalten würde (Mitbewohner leert ab und zu und legt hin, aber sehr sporadisch in letzter Zeit).

Danke für das Lesen des ganzen Textes und ggf. für Antworten
Ich glaube, ich zieh nie wieder in eine WG.

Grüße,
styxxx

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung: Was passiert mit Untermieter?”

Susanne Experte!

Du bist lediglich Untermieter und der Hauptmieter hat seinen Vertrag gekündigt-damit ist der Hauptmieter dafür verantwortlich, dass die Wohnung bis Vertragsende geräumt ist. Ist sie das nicht, wird eine Räumungsklage des Eigentümers angestrengt werden, die Kosten muss der Hauptmieter tragen, die er bei Dir wieder einklagen kann.
Der Eigentümer muss mit Dir nicht zwingend einen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht will, dann war es das für Dich. Und die Antwort hast Du doch offensichtlich schon bekommen, da muss sich nun auch keiner mehr bei Dir melden.
Anstatt darauf zu warten, dass sich irgendwer bei Dir meldet, solltest Du Dich schnellstens nach einer neuen Wohnung umsehen.

StYxXx

Wohnung suche ich bereits. Problem ist, dass man hier schlecht was in so kurzer Zeit findet.
Wie schnell geht sowas mit einer Räumungsklage denn? Und was passiert da? Kann man das irgendwie hinauszögern?
Würde man dann richtig auf der Straße sitzen? Oder gibt es sowas wie ein Sozialgesetz dafür? Ich bin ja sonst eigentlich unproblematisch und zahle auch.
Ich hab den Verwalter zwar darum gebeten, etwas Zeit zu geben, aber es kam ja keine Reaktion.

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