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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Seit 01.09.2005 wohne ich in meiner ersten eigenen Wohnung (nach vorn und hinten jeweils Außenwand, zur linken Seite grenzt ein seit Jahren leerstehendes Haus).

Vor ca. 1 Woche habe ich grün-bläuliche Schimmelspuren knapp über der Fußleiste im Schlafzimmer entdeckt (an der Wand, wo das leerstehende Gebäude angrenzt)(vielleicht ist noch zu erwähnen, dass es im Wohnzimmer und Schlafzimmer fast ständig fußkalt ist). An dieser Wand habe ich meine 2 Klamottenschränke und den Schreibtisch gestellt. Jetzt habe ich Bedenken, dass sich direkt hinter den 2 Schränken (stehen jeweils 2 cm von dieser Wand ab) auch Schimmel gebildet haben könnte. Da ich im Moment niemanden habe, der mir den Schrank vorrücken kann, kann ich auch nicht feststellen, ob sich eventuell schon Schimmel ausgebreitet hat. Die besagte Wand fühlt sich ziemlich kalt an. Ist das Schimmelrisiko in dem Fall höher? Was soll ich machen, wenn ich Schimmel hinter dem Schrank festgestellt habe? Kann man den durch Erhöhung der Raumtemperatur (z. Z. 19C) "austrocknen"?
In einem ähnlichen Fall wurde dem Mieter die Schuld in die Schuhe geschoben (Falsches Lüften etc.)
Die Vormieter sind am 01.05.d. J. aus der Wohnung ausgezogen. Kann es sein, dass die eventuell bereits bestehenden Schimmel versucht haben zu verstecken (drübertapeziert) und das der jetzt versucht durchzukommen?

Am zuwenig lüften und verkehrt heizen kann es eigentlich nicht liegen.

Bin für jeden Rat dankbar!

LG!
Stichwörter: schimmel + schlafzimmer

1 Kommentar zu „Schimmel im Schlafzimmer!!!”

groemai

ich habe das selbe problem wie du.
habe gleich den vermieter informiert.
der mir daraufhin sagte,das bei der sanierung ein bauschaden entstanden ist.
ich würde dir raten,den schrank daweg zurücken und ich kann dir versichern,das sich der schimmel dort bereits am weitesten fortgeschritten ist,danach rufst du deinen vermieter an und setzt dich mit einem anwalt in verbindung.
dein vermieter wird sagen das es deine schuld sei,aber das muss er mit einem gutachter erst einmal beweisen und wenn du erst seit so kurzer zeit darin wohnst,glaube ich kaum das falsches lüften der grund ist.
du kannst eine schadensersatzklage machen und den mietvertrag anfechten,in sofern dir der vermieter nie etwas von schimmelproblemen gesagt hat,er hat somit seine aufklärungspflicht verletzt.
und mach dir keine sorgen wegen den kosten,falls du keine rechtschutzversicherung hast,kannst du beim amtsgericht einen beratungshilfescheinbeantragen.
kommt es zum prozess,kannst du auch prozesskosten beihilfe beantragen.

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