smile30625
21.08.2009 09:17
Hallo,
leider können Sie dem Vermieter nicht entgegenhalten, dass Sie ein intern eine Absprache mit dem anderen Mieter bzgl. getrennter Zahlung hatten. Sie haften dem Vermieter in voller Höhe für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag.
Ihnen bleibt nur, die Schulden abzutragen und später die Hälfte der von Ihnen gezahlten Beträge von Ihrem ehemaligen Mitmieter zurückzuverlangen. Zur Not müssen Sie klagen.
Viele Grüße
smile
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