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Kündigungsfrist

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich mach mir gerade Sorgen wegen der Kündigungsfrist.

Muss ich wirklich 6 Monate einhalten? Wohne seit fast 8 Jahren hier in der Bude und hab eine Wohnung zum 01.05. in Aussicht.

Reichen nicht die 3 Monate Kündigungsfrist?? Mit mir haben die eh nur noch Ärger weil ich mich dauernd beschwere, dann können die ja froh sein mich los zu sein... und außerdem soll hier einiges renoviert werden... das können die ja dann und können sich schneller einen neuen Mieter suchen der sich nicht über alles beschwert.

Gruß

Susi
Stichwörter: kündigungsfrist

4 Kommentare zu „Kündigungsfrist”

 ente42 aktiver Benutzer

für den mieter gilt drei monate kündigung... immer.... für den vermieter staffelt es sich um so länger der mieter drin ist

 dontpanic Experte!

Mit mir haben die eh nur noch Ärger weil ich mich dauernd beschwere, dann können die ja froh sein mich los zu sein...[/quote:e9cd6]Mit Verlaub, diese Einstellung finde ich zum kotzen..!

 Essenerin1980 aktiver Benutzer

Was ist an der Einstellung falsch? Ich halte mich an die Kündigungsfrist.. Gott sei Dank gibt es ja seit September 01 die Regelung für 3 Monate, auch bei Altverträgen...

Und ich habe Recht mich zu beschweren, wenn man mich belauscht, sich nicht an die Hausordnung hält etc... und da ich mir schon Beleidigungen vom Hauswart bieten lassen musste (der auch noch eine Anzeige von mir bekommt).

Hier wird es noch viel Ärger im Haus geben und daher werden die nunmal froh sein mich los zu sein... Weiß also nicht was an dieser "Einstellung" zum kotzen sein soll?? Das ist keine Einstellung, sondern einen Tatsache... denn seit die neuen Mieter hier im Haus läuft hier einiges schief und ich beschwere mich halt... und wenn du Hauswart/Vermieter wärst, würdest du auch froh sein das die Person die sich dauernd beschwert auszieht.

Sorry,

Susi

 Essenerin1980 aktiver Benutzer

@ ente,

ja danke... im Mietvertrag stand da nicht ob das für Mieter/Vermieter gilt... hab dann ins BGB gesehen und da steht das das für den Vermieter gilt....

Und das Gesetz wurd im Sept 01 geändert.... sonst müsste ich nämlich auch 6 bzw. 9 Monate einhalten. *Glück gehabt*

Susi

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