gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundsteuer

Hallo Habe eine Frage:
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einer Kneipe im Erdgeschoss.
Jetzt habe ich die Betriebskosten rechnung bekommen und ich bin der meinung das die nicht richtig ist da schon Verwaltungskosten und Abrechnungskosten berechnet wurden!

1 Grundsteuer 1045,28 /€ 766,0000m²=1,364595€
so nun meine Frage ist gewerblich genutzter Raum nicht teuerer als Wohnfläche
Die gleiche frage besteht ja auch bei denn Versicherungen wie Brand- Haftplicht- und Sachversicherung
:?:
Danke schon im Voraus
Stichwörter: grundsteuer

Antworten

antwort von Berni911 am
Richtig:

[i:59172] Vorwegabzug


Ein Vorwegabzug bedeutet nichts anderes, als dass Sie die Kosten von verschiedenen Mietern im Haus zunächst vorerfassen und damit quasi vorweg abziehen.

Das bietet sich an, wenn Ihr Gebäude gemischt genutzt wird. Dass Sie hier z.B. die Heizkosten getrennt erfassen, ist meist schon selbstverständlich.

Wenn Sie z.B. Ihren Mietern 5 gebührenpflichtige Mülltonnen bereitstellen und eine davon ausschließlich dem Gewerberaum-Mieter zur Verfügung steht, müssen Sie 1/5 der Gesamtgebühren vorweg abziehen. Nur den Rest - also die übrigen 4 Tonnen - können Sie auf die Wohnraum-Mieter umlegen.

Die Gerichte tendieren dahin, dass Sie die Müllgebühren vorweg erfassen müssen. Fällt bei Ihren Gewerbemietern viel Müll an, müssen Sie diesen erhöhten Umfang auch mit einem Vorwegabzug bei den entsprechenden Betriebskosten berücksichtigen. Dies ergibt sich aus § 20 NMV (Neubaumietenverordnung) und gilt auch für den preisfreien Wohnungsbau.

Haben Sie dies versäumt, wird dadurch jedoch nicht Ihre gesamte Abrechnung unwirksam. Sie müssen lediglich die entsprechende Betriebskostenposition aus Ihrer Abrechnung herausnehmen (LG Berlin, Urteil v. 2.7.1999, 64 S 177/98, GE 1999, S. 1129).

Eine gesetzliche Pflicht, bei gemischt genutzten Gebäuden bestimmte Kostenarten vorzuerfassen, besteht bislang allerdings nicht. Führt eine Kostenverteilung ohne Vorerfassung jedoch zu schlechthin unbilligen Ergebnissen, wird eine Vorerfassungspflicht bejaht (LG Berlin, GE 1990, S. 1037).

Was Sie wissen müssen: Der Trend der Rechtsprechung geht eindeutig zu einer Kostentrennung zwischen Wohn- und Geschäftsräumen, gerade was die Grundsteuer und die Versicherungsprämien betrifft.[/i:59172]

Grüsse

antwort von Koschba am
Aber der Abrechnungszeitraum ist ja von 01.10.2005 bis 30.09.2006

antwort von Berni911 am
OHHHHHHHHHHHHHHHHH,

das ändert natürlich alles, sie sollten sich eine lila Uniform kaufen und dirket zum Vermieter gehen. Weil: "Lila, der letzte Versuch". Leider kann ich Ihnen auch nicht anders weiterhelfen. Grundsteuer und Versicherung sollte vorverteilt sein; wo ist nun noch das Problem?

Verwaltungsgebühren sind meiner Meinung nach meist nicht umlagefähig.

Grüsse

antwort von Susanne am
[quote="Berni911":d2379]
Verwaltungsgebühren sind meiner Meinung nach meist nicht umlagefähig.

Grüsse[/quote:d2379]

Da schließt sich Deiner Meinung die Betriebskostenverordnung an- Verwaltungskosten sind def. nicht umlagefähig. 8)

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