gefragt von administrator am 30.11.1999

Nach 13 Jahren erste Umlagenabrechnung bekommen

Hallo,
nachdem unser Vermieter in diesem Jahr verstorben ist, haben seine Erben nun die erste Umlagenabrechnung erstellt, seitdem wir hier wohnen. Der alte Eigentümer hat immer darauf verzichtet. Die Abrechnung ist für das Jahr 2005. Da sich die Abgaben und Gebühren natürlich in über 12 Jahren verteuert haben, sollen wir nun plötzlich 880,- Euro für 2005 nachzahlen und unser Abschlag verdreifacht sich von 51 auf 140 Euro. (ohne Heizung und Warmwasser, das wird separat mit dem Versorger abgerechnet). Unsere Wohnung ist 70 qm groß und 140 Euro kalte Nebenkosten finden wir ziemlich hoch!
Können die neuen Eigentümer jetzt plötzlich eine Abrechnung erstellen oder gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht, wenn wir noch nie eine Abrechnung erhalten haben?
Stichwörter: bekommen + erste + jahren + umlagenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
Die Frage ist doch: Was ist im MV festgelegt worden? Nebenkostenvorauszahlungen oder Nebenkostenpauschale?

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