gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostennachzahlung von 2003

Hi, heute habe ich einen Brief von der Hausverwaltung meiner vorigen Mietwohnung bekommen. Wir sollen 250 Euro Nebenkosten nachzahlen. Im August 2003 sind wir dort ausgezogen. Bezieht sich jetzt der Abrechnungszeitraum auf Januar bis August oder bis Dezember 2003? Im Brief steht: Ihr Abrechnungszeitraum 1.1.03-14.8.03. Hätte dann nicht der Bescheid bis August diesen Jahres bei uns eingehen müssen? Ich hoffe immer noch....Könnt ihr mir weiter helfen? Gruß, Annette
Stichwörter: nebenkostennachzahlung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

ein Abrechnungszeitraum bezieht sich i.d.R. auf 12 Monate.
Die Ausschlussklausel greift hier nicht.

Richtigerweise müsste bei Ihnen stehen Nutzungszeitraum von 01.01.03.-14.08.03.

Folgerung Nachzahlung der Nebenkosten.

mfg

o.c.

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