gefragt von administrator am 30.11.1999

Miete für Heizkosten- und wasserzähler

mein vermieter hat, ohne mich über eine mehrbelastung zu informieren, Wasser- und heizkostenzähler auf Funkablesung umgestellt. jetzt soll ich die miete für diese geräte zahlen. ist das rechtens? wer kennt sich da aus?
Stichwörter: heizkosten + miete + wasserzähler

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

hat der VM die Mieter vorab nicht über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen( LG Berlin MM 2000,278; LG Köln WM 90,562). Der VM muss diese Kosten dann selbst tragen. Zu Unrecht gezahlte Leasinkosten kann der Mieter zurückfordern (AG Tecklenburg WM 99, 356)


mfg.0
o.

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