gefragt von administrator am 30.11.1999
Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung
Gilt eine vermietete Eigentumswohnung als Mietwohnung ???Falls ja, gelten dann die selben Bestimmungen wie bei der Wohnungsumwandlung, wenn der neue Eigentümer die Wohnung direkt selber nutzen möchte ? U.a. die Sperrfrist ?
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
haben sie einen Mietvertrag.. Ja... Mietwohnung!Bei Verkauf gelten Sperrfristen.
Kündigung Eigenbedarf VOR verkauf möglich, aber prüfen lassen. Dies ist nur möglich wenn ein wesentlich höherer Kaufpreis erzielt werden kann.
antwort von administrator am
Danke für die Antowrt.Gibt es ein Urteil oder eine andere Quelle die dies bestätigt bzw. bekräftigt. Ich habe dergleichen im Internet und dieversen Mietrechtsbüchern nicht gefunden.
antwort von Oliver Curd am
Hallo,die Wohnung gilt als Eigentumswohnung, wenn Wohnungseigentum nach WEG § 2 begründet wurde.
Und das ist bei Ihnen der Fall.
Das finden Sie ganz einfach im Auszug Ihrers Wohnungsgrundbuches heraus. Dort heißt es dann im Bestandverzeichnis..... Miteigentumsanteil an der Whg- Nr:.. ..... /10000 tstel
Wenn sie die Wohnung verkaufen, gelten für den neuen Egt'er die normalen Kündigungsfristen. ( 3, 6,9 Monate) Es besteht kein Vorkaufsrecht. Diese besteht nur wenn Wohnungseigentum nach § 8 WEG bergündet wird.
mfg
o.c
