gefragt von administrator am 30.11.1999

Fenster defekt, erst bei Auszug bemerkt

Hallo!

Am Wochenende sind meine Freundin und ich aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Am Montag war Übergabe der Wohnung an unseren Vermieter.
Wie sich herausstellte, lässt sich im Wohnzimmer die eine Hälfte eines großen 2-flügligen Fensters nicht mehr öffnen, sonder nur noch auf Kipp stellen. Beim letzten Fensterputzen hat es noch funktioniert. (OK, letztes Fensterputzen ist ein 3/4 Jahr her... )
Zum Lüften haben wir immer die andere Fensterhälfte genutzt.

Jetzt möchte unser Vermieter natürlich die Reparatur des Fensters bezahlt haben. Er hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass im Mietvertrag eine Wartungsklausel enthalten ist, die uns verpflichtet, Gegenstände die häufig im Zugriff des Mieters sind, von uns, bzw. einem Fachmann warten zu lassen.

Nun meine Frage, kann der Vermieter von uns verlangen Fenster oder Türen warten zu lassen? Ist er dazu nicht selbst verpflichtet?

Wer muss nun die Reparatur bezahlen?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Grüße,
Ralf
Stichwörter: auszug + bemerkt + defekt + erst + fenster

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