gefragt von administrator am 30.11.1999

Form der Kündigung

Hallo zusammen,

ich habe eine ganz banale Frage auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe (weder im Forum, noch beim googlen - vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht...), also:

Welche obligatorischen Bestandteile muss eine schriftliche Kündigung beinhalten? Kann ich die Kündigung ohne weiteres selbst verfassen oder gibt es, der Einfachheit halber und um eine wasserdichte rechtliche Grundlage zu haben, eine Vorlage die ich entsprechend anpassen könnte?

Über einen Rat würde ich mich freuen :-)
Stichwörter: form + kündigung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo Calavera,

die Kündigung kannst du selbst verfassen, aber folgendes sollte hinein:

Genaue Bezeichnung der zu kündigenden Mietsache, z.B. Ort und Lage der Wohnung mit Nr. Abschlussdatum des Mietvertrages, Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist(i.d.R. Monate), Kündigung muss bis spätesetens zum 3. eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, dann wird die Kündigung zum Monatsletzen in drei Monaten wirksam.
Nicht vergessen die Kündigung mit Datum und der Unterschrift derjenigen, die den MV mit Vermieter geschlossen haben.

Das ganze mit Einwurfeinschreiben zur Post.

mfg
o.c.

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