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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hab ein riesen Problem. Ich hab mich seit 3 Wochen von meinem Freund getrennt und will aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben worden und die Länge bis auf das Jahr 2006 festgesetzt. Ich hab mir den Mietvertrag durchgelesen aber es handelt es sich dabei nicht ausdrücklich um einen Zeitmietvertrag.
Mein Freund ist immer wieder nur bedingt zahlungsfähig und ich blieb schon einige Male auf der Miete komplett sitzen. Die Miete geht von meinem Konto ab, auch die Nebenkosten. Gibt es für mich irgendeine Chance aus der Wohnung innerhalb kürzester Zeit rauszukommen?
Nun meine Frage kann ich alleine aus der WOhnung ausziehen?
Kann mir mein Ex dabei Steine in den Weg legen, indem er sich dagegen sperrt?
Oder ist der Mietvertrag so umwandelbar dass er nur noch auf mich läuft, da ich denke dass ich auf der Miete mal wieder sitzen bleiben werde.?
Ich hoff ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen, da für mich die Situation unerträglich ist.
Stichwörter: chance + mietvertrag + rauszukommen

5 Kommentare zu „Chance aus dem Mietvertrag rauszukommen?”

Gast Experte!

Hallo Ihr!
Hatt denn wirklich niemand ne Ahnung?

Gast Experte!

Ist es ein unbefristeter normaler Mietvertrag, darf dieser nicht bis Ende 2006 laufen.
Hier ist BGB Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Nur ein qualifizierter Zeitmietvertrag.

Ich würde halt den Mietvertrag kündigen und vorher einen Mieterhilfeverein aufsuchen.

Ziehst Du aus, kann der Vermieter Deinen Freund belangen.
Zieht er aus, mußt Du für die komplette Miete aufkommen.

Wie sagt man so schön....Schnell raus <!-- s :) --><!-- s :) -->

Hilfesuchendemieterin

Hallo Gast!
Dankeschön für Deine Auskunft. Hilft mir ja schon mal ein Stück weiter. Doch stellt sich für mich die Frage, was ein ist ein qualifizierter Zeitmietvertrag. Ist schon ziemlich schwer in dieser Sache weiterzukommen, da ich kein Mitglied im Mieterbund bin und wegen einer Frage auch keines werden mag. Der Verbraucherschutzbund gibt keine Auskünfte in Sachen Mietrecht und die Hotlinenummer des Mieterbundes ist laut Telefonansage nicht mehr gültig, obwohl ich auch nochmal im Internet nachgekuckt habe.

Es wäre toll, wenn mir noch jemand sagen könnte was ein sog.qualifizierter Zeitmietvertrag ist.
Danke in voraus

Hilfesuchendemieterin

raskolnikow

egal wer wann auszieht, ihr haftet dem vermieter weiter als gesamtschuldner. also vorsicht! du hast keine andere wahl als dich zu einigen. wenn du ausziehen willst muss dein freund u n d dein vermieter zustimmen. am besten schriftlich.

Gast Experte!

Wenn im Vertrag drin steht, das Ihr die Wohnung bis 2006 mietet, dann kommst du vorher auch nicht raus.
Du hast aber die Möglichkeit dir einen Nachmieter zu zuchen und den deinem Vermieter vorstellen, damit dieser deinen Vertrag übernimmt.
Der Vermieter darf auch dieses nicht einfach ablehnen.

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