hat diese Frage am gestellt
administrator
Hallo Biene,
bei Schimmelbefall kannst du auf jeden Fall die Miete mindern, da die Minderungssätze von Bundesland zu Bundesland teilweise unterschiedlich sind, da solltest du mal den Mieterbund in Berlin um Rat bitten, ist auch nicht zu teuer und schaden kann es nicht.
Die Miete bezüglich der Baustelle kannst du auch mindern, aber nicht rückwirkend. Du kannst die Miete erst mindern wenn du den Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt hast und erst mit dem Zugang des Schreibens, hast du Anspruch auf Minderung, aber in welcher Höhe kann ich nicht sagen.
Noch ein Tipp: Der deutsche Mieterbund hat " Das Mieterlexikon " herausgebracht, und wird jedes Jahr überarbeitet.. Eine Investition die sich lohnt.
MFG
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.