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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe meine Fragen schon im Forum Mietrecht gepostet und wurde darauf hingewiesen, daß die Fragen nichts mit Mietrecht zu tun haben. Daher hier nochmal:

Es geht um das Thema Zwangsversteigerung und Kündigung.

Wenn es sich um eine Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft) handelt, gilt ja das Sonderkündigungsrecht nicht (also Kündigung mit 3-Monats-Frist unabhängig von Mietdauer, z.B. wenn Eigenbedarf vorliegt).

1. Was ist aber, wenn im Grundbuch an Lfd. Nr. 4 steht, daß die Zwangsversteigerung angeordnet wurde und erst an Lfd. Nr. 6, daß die Teilungsversteigerung angeordnet wurde? Handelt es sich im Hinblick auf die Kündigungsmodalitäten jetzt um eine Zwangs- und/oder eine Teilungsversteigerung?

2. Wenn es nicht als Teilungsversteigerung behandelt würde, hätte man ja auf alle Fälle das Sonderkündigungsrecht, oder?

3. Wie sieht es in diesem Fall aus, wenn ein Zeitmietvertrag über 10 Jahre vorliegt (vor 2001 abgeschlossen)? Kann man vor Ablauf der 10 Jahre kündigen?

Gruss
S. Klein

0 Kommentare zu „Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung?”

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