gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten GRUNDSTEUER! DRINGEND!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo,in meiner Nebenkostenabrechung ist der Posten Grundsteuer angegeben mit 968,72 Euro. Umgelegt wird auf die Gesamtwohnfläche von 740 qm. Mein Anteil mit 106 qm beträgt also 138.76 Euro.
Meine Frage: Aus der Position ist NICHT ersichtlich, welche Gesamtfläche für die Grundsteuer gilt. Grundstück ist sehr groß mit Riesenparkplatz und Garagen.
Muss hier nicht die Gesamtgrundfläche als Umlage heranzogen werden??? Bitte um Hilfe, Vermieter sagt, er hat weder Messbescheid noch ähnliches. Er gab mir nur seinen Kontoauszug, auf dem ich sehe, was ihm vierteljährlich abgebucht wird. (242.18 Euro). Was aber das gesamte Grundstück betrifft.
Dankeschön!!!!!!!!!!
Antworten
antwort von Susanne am
Du musst den Grundsteuerbescheid verlangen, der wird in der Regel am Anfang eines Jahres für das Jahr zugestellt!
antwort von fin am
Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt. Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden
-Moderator-
antwort von Rano am
Der Eigentümer bekommt der Grundsteuerbescheid für sein Grundstück mit "aufstehenden Bauten", wie es so schön heisst.Wenn es in Deinem Fall nur [b:6576e]ein[/b:6576e] Gebäude ist, ist es rechtens, dass er die Grundsteuer für das gesamte Grundstück auf die Wohnfläche dieses einen Hauses verteilt.
Im übrigen enthält der Grundsteuerbescheid der Kommune selbst auch keine Angaben über zugrundeliegender Fläche. Diese wurde - soweit ich weiss - durch den Einheitswertbescheid des Finanzamts einst festgelegt und eingerechnet.
btw: Kann mir jemand das Verfahren zur Ermittlung dieses Werts erklären?
Gruß
Ralph
