gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter hat Wohngeld zu niedrig gesetzt, hohe Nachzahlung

Der Vermieter hat das Wohngeld für meine 1 Zimmer Wohnung (34 m2) auf 67 € gesetzt. Nun ist die Abrechnung gekommen und ich soll 347 € nachzahlen - das ist mehr als 40% mehr!

Eine monatliche Zahlung von 30€ / Monat wäre nicht schön gewesen, aber ich hätte es zahlen können, nun soll ich irgend wie 347 € auftreiben!

Wenn die vorgeschlagene Rate so weit weg liegt von der Realität, muss ich trotzdem die volle Summe nachzahlen?
Stichwörter: gesetzt + wohngeld + hohe + nachzahlung + niedrig

Antworten

antwort von administrator am
Nebenkosten - Vorauszahlungen: Hat der Vermieter beim Vertragsschluss die Vorauszahlungen für die Betriebskosten zumindest fahrlässig viel zu niedrig angesetzt, so hat der Mieter, der in Kenntnis der tatsächlichen Kostenhöhe den Mietvertrag nicht geschlossen hätte, einen Schadensersatzanspruch auf Freihaltung vom Nachforderungsanspruch des Vermieters, jedenfalls soweit die tatsächlichen Kosten die Vorauszahlungen um mehr als 20% übersteigen (LG Hamburg 334 S 70/98, Urteil vom 4.3.1999, WM 2002, 117).

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