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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir wohnen in einem Haus und haben einen befristeten Mietvertrag über 5 Jahre. Wir möchten gerne den Garten schön herrichten, was natürlich viel Geld kostet (z.B. für Kies, Leihgeräte, Rasen, usw.).
Ich würde gerne einen Vertrag aufsetzen, der uns die Rückzahlung der entstandenen Kosten gegen Quittung von Seiten des Vermieters garantiert für den Fall, dass er den Mietvertrag nicht verlängern würde.

Hierzu meine Frage: Ist so ein Vertrag rechtens und hätte er vor Gericht bestand.

Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Tina

p.s. Wir zahlen immer pünktlich unsere Miete, vielleich spielt das eine Rolle!
Stichwörter: garten + kosten

6 Kommentare zu „Kosten für Garten”

Susanne Experte!

Wenn das vereinbart würde wäre das schon rechtens, allerdings wird der VM nicht die entstandenen Kosten nach Quittung tragen müssen, sondern nur einen Zeitwert ersetzen. Grundsätzlich hast Du den Garten mitgemietet (ist bei einem EFH die Regel) und bist damit auch für die Pflege verantwortlich.
Damit sind auch die dazu notwendigen Geräte Deine Sache.
Wenn Du Pflanzen einbringst oder einen Teich baust, dann hat der VM sogar das Recht auf Rückbau, wenn der MV beendet wird.

D.h. eine nachträgliche Vereinbarung muss natürlich auch der VM unterschreiben. Wenn es grösstenteils zu seinem Nachteil ist, warum sollte er das tun? Gepflegt werden muss der Garten allein aus dem mietvertraglichen Pflichten heraus, und zwar vom Mieter.

Tina

Das die Pflege des Gartens unsere Sache ist, ist schon klar.
Es geht nur darum, dass ich bei unserem Vermieter herausgehört habe, dass er den Garten gerne verschönert sehen will.
Da wir ihn leider im nachhinein erst richtig gut kennengelernt haben, befürchte ich, er lässt uns alles auf unsere Kosten machen und zieht dann selbst in 5 Jahren ins gemachte Nest.

Susanne Experte!

Das hätte Euch bei Abschluss des MV klar sein sollen!
Was gibt er denn als Grund für die Befristung an?

Bei Deiner Ausführung ist aber zu erkennen, dass der VM bestimmt die von Dir gewünschte Vereinbarung nicht unterschreiben wird!

hh Profi

Ein befristeter Mietvertrag über 5 Jahre, bei dem Ihr ersthaft in Betracht zieht, dass dieser verlängert wird, dürfte unwirksam sein.

Erläutere doch einmal, wann dieser Mietvertrag abgeschlossen wurde und was genau zur Befristung vereinbart wurde.

Wahrscheinlich ist Dein Vertrag nämlich unbefristet, so dass die eigentliche Frage aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden müsste.

Tina

Der Vertrag wurde am 25.06.06 abgeschlossen. Am 01.07. sind wir eingezogen. Im Grunde haben wir mehrere Fehler gemacht.
Drei Monate vorher haben wir das Haus besichtigt. Wir haben mündlich vereinbart, dass wir einziehen möchte und drängten ständig auf den Vertrag. Der Vermieter "vergaß" ihn aber immer. Erst als er die Kaution wollte, haben wir ihn unter Druck gesetzt, dass er sie erst bekommt, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Bis dato wussten wir gar nicht, dass er besfristet sein soll.
Wir waren zwar nicht glücklich über die Befristung, aber wir haben es hingenommen, weil unsere alte Wohnung schon wieder vermietet war und wir auch schon renoviert hatten.
Mit dem befristeten Vertrag wollte er sich wohl die Option offen halten, vielleicht selbst in das Haus zu ziehen.

Mir wäre es lieber, wenn ich genau wüsste, woran wir sind.

hh Profi

Die Frage war, was genau im Mietvertrag zur Befristung steht. Nicht selten ist so eine Befristung unwirksam.

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