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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich konnte meine Wohnung nicht fristgerecht kündigen, worauf mir von der Hausverwaltung mitgeteilt wurde, dass der Mietvertrag auch aufgelöst werden könne, wenn ich einen solventen Nachmieter finde. Die Miete würde um 50,-€ steigen (telefonisch).
Aus zeitlichen Gründen habe ich eine Immobilienmarklerin beauftragt, die aus 20 Interessenten auch gleich einen, den Anforderungen des VMs entsprechenden Nachmieters gefunden hatte.
Über eine Woche, nachdem der VM die Unterlagen des vorgeschlagenen Nachmieters erhalten hat, lehnt er diesen ab. Mit der Begründung, dass das mit einer Marklerin einer anderen Firma nicht machbar wäre.
Nochmal eine Woche später wird mir telefonisch mitgeteilt, dass der Mietpreis nicht um 50,- sondern um 150,-€ angehoben wird. Was mir die Suche nach einem Nachmieters innerhalb von 4 Wochen erheblich erschweren dürfte.


Kann der VM den von der Marklerin vorgeschlagenen Nachmieter mit der o.g. Begründung ablehnen, obwohl der NM den genannten Anforderungen entspricht?

Ist das mit der Mieterhöhung nicht völlig krank??

Im Bestätigungsschreiben der Kündignung heisst es, die Kaution wird erst im Mai 2007 ausgezahlt, obwohl ich den Vertrag gerne auf November auflösen würde. Die Kündigung bezieht sich offiziell auf Dez06.
Gibt es dafür irgendeine Grundlage?

Vielen Dank schonmal, würde mich über jede Hilfe freuen,

Gruss John
Stichwörter: lehnt + nachmieter + vm + vorgeschlagenen

8 Kommentare zu „VM lehnt von mir vorgeschlagenen Nachmieter ab”

Susanne Experte!

Hallo John,

inwiefern die Begründung plausibel ist, mag dahingestellt sein, fakt ist:
die Vereinbarung der Nachmietergestellung wurde nur mündlich geschlossen, daher ist hier der Nachweis nicht zu erbringen.

Liegt die Vermutung wg. der Mieterhöhung nahe, dass der VM Zeit schinden möchte. Inwiefern Deine Wohnung gut weiterzuvermieten wäre, kann ich von hier aus nicht entscheiden aber i.d.R. ist der Wohnungsmarkt zuzeit ziemlich entspannt, was durch eine Mieterhöhung nicht erleichtert wird.

Meiner Meinung nach will Dich Dein VM aufs Glatteis führen. Daher mein Rat:
bevor Du Deine Zeit weiterhin mit Nachmietersuche verschwendest, schreibe eine fristgerechte Kündigung. Du bekommst erst einen Aufhebungsvertrag, wenn ein nachfolgender Mietvertrag geschlossen wurde-wie lange willst Du noch warten?

Kaution: Mit der Kautionsabrechnung kann sich der VM 3-6 Monate nach Mietende Zeit lassen. Darüber hinaus darf er für eine zu erwartenden Nachzahlung aus NK-Abrechnung einen angemessenen Teil einbehalten.

JohnGribbin

Hi Susanne,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die schriftliche Kündigung ist schon raus, aber eben 1 Monat zu spät.
Besteht die Möglichkeit, die Kündigung wieder zurückzunehmen?

Aus welchem Grund steht das dem VM zu, so lange die Kaution zu behalten?

Bin ich jetzt völlig machtlos den Launen meines geldgierigen Vermieters ausgeliefert??

Um nochmal auf die Marklergeschichte zurückzukommen. Anfürsich habe ich ja gleich einen solventen Nachmieter gefunden.
Inwiefern kann er die von mir vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen?

Susanne Experte!


Die schriftliche Kündigung ist schon raus, aber eben 1 Monat zu spät.
Besteht die Möglichkeit, die Kündigung wieder zurückzunehmen?[/quote:3fe34]
Nein, eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden.
Die Frage verstehe ich aber nun nicht im Zusammenhang mit dem Rest der Geschichte.

Aus welchem Grund steht das dem VM zu, so lange die Kaution zu behalten?
[/quote:3fe34]
Bestehende Urteilssprechung

Bin ich jetzt völlig machtlos den Launen meines geldgierigen Vermieters ausgeliefert??
[/quote:3fe34]
Es besteht durchaus folgende Möglichkeit. Grundsätzlich ist die Kaution zur Deckung von Schäden, die aus dem Mietverhältnis entstanden sind. Das mal im Hinterkopf behalten:
Online ein Übergabeprotokoll herunterladen, dort werden u.a. die Zählerstände (Wasser,Strom,Gas) eingetragen. Wenn man es hier fertig bringt, dass der Vermieter eine mangelfreie Wohnung protokolliert, hat man schon besserer Karten, denn: Mängel, die nicht in diesem Protololl aufgeführt werden, falls eins gemacht wird, kann der Vermieter im Nachhinein nicht mehr geltend machen.
Denn, und daher auch die 6 Monate bis Kautionsabrechnung: Besteht kein Übergabeprotokoll kann der VM noch 6 Monate nach Mietende Mängel an der Wohnung geltend machen. Demnach kann man mit einem mangelfreien Übergabeprotokoll bezüglich der Kautionsauszahlung Druck machen.
Trotzdem: für die NK- Abrechnung 2005 hat der VM bis 31.12.2007 mit der Zustellung Zeit. Ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, kann er immer noch einen Teil der Kaution dafür einbehalten.


Um nochmal auf die Marklergeschichte zurückzukommen. Anfürsich habe ich ja gleich einen solventen Nachmieter gefunden.
Inwiefern kann er die von mir vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen?[/quote:3fe34]
Einfach nur, weil ihm seine Nase nicht passt. Möglicherweise kannst Du ja bezüglich des neuen Antidiskriminierungsgesetzes Druck machen? Mal googlen.

JohnGribbin

Vielen Dank an dich, Susanne!

Das mit der Kündigungsrücknahme war bloss so ein Gedanke. Offensichtlich macht mein Vermieter einfach nur blöd, um noch so viel wie möglich Geld rauszuholen. Was ich sehr schade finde, da ich jetzt schon seit über 5 Jahren in dieser Wohnung lebe und demnach eine riesige Summe Geld bei meinem VM gelassen hab. Über 24.ooo,-€!!! Ich glaub ich muss mich gleich übergeben!! Noch nie ausgerechnet.

Das mit dem Übergabeprotokoll ist gut zu wissen. Vielen Dank

catherine

Hi John,

ich habe das Gefühl, dass wir beide bei der gleichen Hausverwaltung sind.... Ich mache gerade genau dasselbe durch!
Erst erzählen sie mir die Miete erhöht sich um 32,- , dann plötzlich um 50,- und alle zahlungsfähige Interessenten werden abgelehnt!

Ist Dein Vermieter zufällig in Berlin?

Wie ist Deine Geschichte zu Ende gegangen? Bei mir wird sie noch immer über einen Monat andauern und es macht mich total fertig! Ich bin mit den Nerven am Ende. Und jedesmal wenn ich dort anrufe, heißt es, es hätte sich niemand beworben, oder sie lachen mich aus.

Gruß, Catherine.

Ghostraider Experte!

Also ich würde mal einen Anwalt aufsuchen und diesen fragen ob diese mündliche Zusage bei Nachmieterstellung können Sie aus den Vertrag raus nicht doch gültig ist, allein schon wenn Zeugen vorhanden sind.


Zum einen hat der Vermieter zwar das Recht Mietinteressenten abzulehnen, oder sich auch drei Monate Zeit zu lassen um seine Zustimmung zu geben.

Aber wenn eine Nachmieterstellung genehmigt wurde und ich stelle einen Nachmieter der aber wiederum mit anderen Vertragsbedingungen verjagt wird hat der Vermieter sich ein Eigentor geschossen und darf sich selbst die Miete zahlen damit er sein Mietkonto gefüllt hat.

Siehe hier das Urteil:

Auf der anderen Seite darf der Vermieter einen Ersatzmieter nicht deswegen ablehnen, weil dieser nicht zu von Vermieterseite geänderten Bedingungen abschließen will. (Mieterhöhung) Ausnahme: War der Vermieter bereits dem Mieter gegenüber zu einer Mieterhöhung berechtigt, kann er diese auch vom Ersatzmieter verlangen.

Lehnt der Vermieter einen Ersatzmieter aus diesen Gründen trotzdem ab, ist der Mieter so zu stellen, als wäre ein Nachfolgemietverhältnis zu Stande gekommen. (OLG München, NJW-RR 1995, 393)

Wenn dieses Urteil passt, ( Anwalt fragen) würde ich sagen
"Leicht hat des der Vermieter nicht,
aber leicht hat man Ihn." :-) )

Gruß
ghost

P.s. Auch kann der Vermieter dem Mieter nicht ablehnen mit oder über einen Makler einen Nachmieter zu suchen.
Auch da würde ich mal den Anwalt fragen welche Schritte man da unternehmen kann.

Susanne Experte!

#Das mit den 3 Monaten Überlegungsfrist für den VM halte ich inzwischen für ein Ammenmärchen.
Bei frag-einen-anwalt.de ist des öfteren zu lesen, dass der Vm durchaus dazu verpflichtet ist, den Mieter zeitnah zu informieren. Das gilt z.B. bei Zusage zur Untervermietung.

Ghostraider Experte!

Hier erst einmal ein Link zu dem Thema.
Weitere werde ich noch suchen und einstellen.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1302.htm

Gruß
ghost

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