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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi !
Erstmal Respect zu euren schönen Forum.Ich finde es immer wieder gut das es sowas gibt.Wir haben einen riesen Problem

Heute morgen kam ein Brief unserer Vermieterin.Sie kündigt uns (Vater,Mutter und nem 1jährigen Sohn) zum 30.11.06 wegen Eigenbedarf.Wir wohnen erst seit 20.11.05 in dem Haus.
Der Brief kam von ihrem Anwalt...also denke ich das sie sich vorher rechtlich abgesichert hat.Als Begründung führt sie an das sie sich ihre zuletzt gemietete Wohnung nicht mehr leisten kann weil ihr Lebenspartner die Beziehung beendet hat.Sie lebt wohl derzeit mit ihren beiden Kindern in einem 15qm Zimmer in einer WG.Ob dies stimmt können wir leider nicht nachvollziehen.
Soviel mal zu der Kündigung.

Nun zu meinen Fragen:
Geht das so einfach ? Meine Frau bekommt mitte Dezember unser 2.Kind und kann mir somit nicht beim Umzug helfen.Zudem haben die finanziellen Mittel nicht für ein Umzugsunternehmen.Hilfe von Eltern etc. können wir nicht erhoffen da wir keinerlei Kontakt zu ihnen haben.Wir haben als wir eingezogen sind erstmal das komplette Haus renovieren müssen incl. Tapezieren,streichen,Reparaturen und den Garten entrümpelt sowie in Schuss gebracht.Mir kommt das so vor als wenn sie nur ein paar "dumme" gesucht hat die das alles machen.
Desweiteren haben wir die EBK die drine war für 3000€ abgekauft.Diese ist der Küche angepasst.Ich denke nicht das sie uns diese wieder abkaufen wird.
Kann man einer Familie die zudem noch in kürze ein Kind erwartet einach so innerhalb 3 Monate kündigen ? oder sollen wir eventutell doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen ?Wir sind total verzweifelt und hoffen auf eure Hilfe.

MfG
Sib0 und Familie
Stichwörter: kündigungwas + nun + heute

4 Kommentare zu „Heute kam die Kündigung.....was nun ?”

Rano Experte!

Die fortgeschrittene Schwangerschaft Deiner Frau ist jedenfalls ein Grund für einen begründeten Widerspruch (Sozialklausel)

Ich denke schon, dass spätestens ein RA die Kündigung aushebeln kann. Schliesslich hat die VM durch Eure Mietzahlung Einnahmen, die wegfallen würden, wenn Ihr auszieht.
Dadurch liesse sich die Begründung 'wirtschaftliche Notlage' durchaus in Zweifel ziehen.

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Ralph

hh Profi

Auch die sehr kurze Mietzeit von weniger als einem Jahr spricht für Euch. Der Vermieter muss schon sehr glaubwürdig darlegen, warum bei Mietvertragsabschluss der Eigenbedarf noch nicht vorhersehbar war.

Hinzu kommt, dass Ihr Euch aufgrund der Schwangerschaft Deiner Frau auf einen sozialen Härtefall berufen könnt und daher gegen die Kündigung widerspruch einlegen solltet.

Dass die Kündigung von einem Anwalt verfasst wurde heißt nicht unbedingt, dass Ihr chancenlos seid. Der Anwalt wurde von der Vermieterin dafür bezahlt, diese Kündigung zu schreiben.

Es ist daher angebracht auch von Eurer Seite einen Rechtsanwalt einzuschalten oder mindestens zum Mieterverein zu gehen.

Sib0


Es ist daher angebracht auch von Eurer Seite einen Rechtsanwalt einzuschalten oder mindestens zum Mieterverein zu gehen.[/quote:d9d7e]


Wir sind leider kein Mitgleid in einem Mieterverein.Als ich heute mittag meinen Rechtschutz auf Deckung angesprochen habe,wurde mir gesagt das meine reschtschutz versicherung kein Mietrecht beinhaltet <!-- s :( --><!-- s :( -->
Kann man zum Miterschutz auch ohne Mitgleidschaft gehn ?

Rano Experte!

Obwohl die Satzungen dies zwar meist verbieten, drückt man beim Mieterverein oft ein Auge zu und läßt Dich Mitglied werden um 5 Miuten später Deine Beratung durchzuführen.

Gruß
Ralph

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