gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechung nach Auszug

Moin,

wir sind am 30.Sept. 2005 aus der Wohnung ausgezogen und haben fristgemäß gekündigt.

Am 19.05.2006 bekam ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für die 9 Monate 2005.

Hier meine Frage muss ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung bezahlen????

Wenn ja, muss ich den Betrag sofort in einer Zahlung begleichen?

Gruß
Mike
Stichwörter: auszug + nebenkostenabrechung

Antworten

antwort von Berni911 am
Jo, musst zahlen, wenn du keine Kohle hast, geh zur Deutschen Bank, die zahlt aus in Bar....
Alles andere solltest mit deinem Verwalter oder Vermieter beschwatzen.

Gruß 8)

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