gefragt von administrator am 30.11.1999

Werbung im Briefkasten erwünscht

Hallo,

mein Mieter möchte mir den Empfang von Werbung in Briefkasten verbieten, da ansonsten die Papiertonnen zu voll werden. Das Schild "Werbung unerwünscht" war am Briefkasten, als ich die Wohnung übernommen habe. Ist es rechtens, dass der Vermieter mir verbieten möchte, Werbung zu bekommen?

MfG

Alexander
Stichwörter: briefkasten + erwünscht + werbung

Antworten

antwort von fin am
Nein, das kann er nicht. Allerdings schreiben Sie am Anfang vom "Mieter" und dann vom Vermieter. Was stimmt denn nun?
Nur der Mieter, und damit während der Mietzeit Eigentümer des Briefkasten, darf sich Werbung durch entsprechende Kennzeichnung entziehen.
Stöbert ein Mieter gerne in Werbeprospekten, so darf das der Vermieter nicht verbieten. Sie können das überschüssige Altpapier ja alle 4 Wochen zu einem Altpapiercontainer fahren. Schlagen Sie ihm das mal vor.

antwort von havana am
hallo,

danke für die schnelle antwort.
ich meinte natürlich vermieter und nicht mieter am anfang meiner frage!

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