gefragt von administrator am 30.11.1999

Gestörte Privatsphäre durch Hausverwaltung in einer WG

Hi zusammen,

wir als Wohngemeinschaft haben ein kleines Problem. Leider ist vor kurzem eine Mitbewohnerin von uns ausgezogen und somit steht ihr Zimmer nun frei. Da unsere Zimmer getrennt voneinander vermietet und verwaltet werden, probiert die Hausverwaltung natürlich schnell einen Nachmieter zu finden. Das probieren wir als WG allerdings auch.
Nun ist es aber so, dass die Frau von der Hausverwaltung unangemeldet mit Interessenten in unsere Wohnung kommt. Da kann es schonmal sein, dass man auf Unterhose am Frühstückstisch sitzt oder gerade aus der Dusche kommt. Nicht sehr angenehm, wie ihr euch vorstellen könnt. Selbst als die Hausverwaltung einmal vor mir stand und ich gesagt habe, dass es im Moment ein schlechter Zeitpunkt wäre (ich stand dort in Boxershorts), wollte sie mich in mein Zimmer schicken, um das freie Zimmer zu präsentieren.
Wir fühlen uns alle in unserer Privatsphäre gestört.
Weiß jemand ob das Verhalten der Hausverwaltung überhaupt korrekt ist? Immerhin werden alle Zimmer einzelt vermietet.

Würde mich über jede Antwort freuen,

Gruß Jiggy

Antworten

antwort von fin am
Es ist ganz sicher auch für den Vermieter schwierig jedesmal mit einem Interessenten für eine WG abzuwarten, wann ein Termin allen Bewohnern passt. Möglich aber wäre eine Ankündigung mit Zettel vor der Haupteingangstür für alle Bewohner, die dann Bescheid wissen und mal eben nicht in Boxershorts herumsitzen. Schlagen Sie ihm das vor.

antwort von jiggy am
erstmal danke für die Antwort. Leider kommt die Vermieterin immer spontan und kann keine Termine mit uns ausmachen. Wenn niemand Zuhause ist, begeht sie unsere Wohnung ohne Einverständnis mit dem Interessenten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich ok ist oder vielleicht doch?

antwort von Rano am
Warum sollte es nicht o.k. sein?

Dein spezielles WG - Zimmer ist alleine an Dich vermietet, wenn sie da reinspaziert ist das gewiß nicht ok!
Küche und Flur sind aber wie es scheint 'Gemeinschaftsräume'. Ich würde das vergleichen wollen mit einem Hotelzimmer mit aussenliegender Dusche.
Somit besteht 'Privatsphäre' natürlich im Zimmer und naheliegenderweise auch in der Dusche - auf dem Weg dazwischen mußt Du aber mit Fremden rechnen.

Um das mal von der anderen Seite zu beleuchten:
Die Vermieterin hat ein berechtigtes Interesse, das Zimmer zu vermieten!

Gruß
Ralph

antwort von fin am
Vielleicht dazu auch mal bedenken: Wenn Besuch der Bewohner kommt, kommt dieser für alle anderen auch i.d.R. unangemeldet. Dann sitzt auch irgendwer in Boxershorts herum oder es kommt jemand gerade aus der Dusche. Und der Besucher ist doch für alle anderen auch ein Fremder, oder? Also eigentlich nichts anderes als wenn ein Wohnungsinteressent kommt.
In einer WG herrschen eben andere Gewohnheiten. Das muß man aber wissen wenn man sich für eine entscheidet oder man mietet sich als Alternative eben allein ein Zimmer.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schadensersatzanspruch des Vermieters wg. Dübellöcher im Bad
Suche Wohnunge oder Wg in Köln März bis August 2004
Suche eine nette WG in Mainz und Umgebung bis ca. 15 km Entf
WG ruhige Lage, mit guter Bahnverbindung in Hannover.
Mietvertrag, kein Einzug wg. Eigenbedarf. Geht das ?